Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6932 - NR 1564 CDU und GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.09.2010 Zu a: Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB und Bebauungspläne gem. § 10 BauGB sind Satzungen nach dem Baugesetzbuch, welche sich gleichwertig gegenüberstehen. Dies hat zur Folge, dass Bauvorhaben anhand aller geltenden Satzungen zu bewerten sind. Insofern werden alle Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und II und in die Zuständigkeit des Magistrats fallen, auch auf die Einhaltung der Erhaltungssatzung geprüft. Seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II war dies in etwa 230 Verfahren der Fall. Zu b: Aufgrund des zeitlichen und personellen Aufwandes sieht sich der Magistrat außerstande, die gewünschte Auflistung im Detail vorzulegen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass für den Bereich der Erhaltungssatzung Westend I seit 2007 etwa 175 Baugenehmigungen erteilt wurden, die Versagungen belaufen sich auf unter 10 %. Dabei ist zu beachten, dass dies alle Versagungen erfasst, also auch aus anderen Gründen. Der Anteil an Versagungen wegen Nichtvereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ist dabei sehr gering. Im Bereich der Satzung Westend II liegt die Zahl der erteilten Genehmigungen bei etwa 60, wobei bislang keine Versagung erteilt wurde. Die geringen Versagungen sind dabei insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Magistrat bereits im Beratungsstadium Einfluss auf Bauvorhaben und ihre Vereinbarkeit mit Erhaltungssatzungen nimmt. Zu c: Seit 2007 kam es zu keinen Versagungen aus Gründen des Milieuschutzes, was maßgelblich auf dem Umstand beruht, dass diese Thematik bereits in der Bauberatung eine wesentliche Rolle spielt. Der Magistrat möchte ergänzend darauf hinweisen, dass es zu Anhörungen kam, weil Baugenehmigungen wegen Verstößen gegen den Milieuschutz versagt werden sollten. Im Rahmen dieser Anhörung konnten dann die erforderlichen Änderungen durchgesetzt werden.Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 Antrag vom 08.02.2010, OF 449/2 Antrag vom 06.03.2010, OF 459/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2009NRNR 1564Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 11. Januar 2010Sie sind hierBB 24Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht
- 8. Februar 2010OFOF 449/2Die Erhaltungssatzungen des Westends II - Das Sein und das SollenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. März 2010OFOF 459/2Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente AuskünfteOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 8. März 2010OAOA 1072Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24Anregung
- 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 637Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) b) Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren)