Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637
Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8399 - NR 1564 CDU und GRÜNE, OA 1072 OBR 2, l. B 24/10 - Ziffer 2a) Der Magistrat ist in nahezu allen Bauvorhaben im Bereich der Satzungen zuständig. In übergeordneten Bauvorhaben von Bundes- oder Landesstellen ist er am Verfahren beteiligt. Ziffer 2b) Der Magistrat bedauert das redaktionelle Versehen; die Zahl der Prüfungen beträgt 235. Ziffer 2c) Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne sind unterschiedliche und eigenständige Instrumente des Bauplanungsrechts. Rechtlich wird keiner der beiden Satzungen eine Priorität eingeräumt. Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne sind also gleichrangig nebeneinander anzuwenden. Ziffer 2d+f) Der Magistrat wiederholt seine Ausführungen, dass alle Bauanträge auf ihre Vereinbarkeit mit der jeweiligen Erhaltungssatzung geprüft werden. Der Magistrat bedauert, wenn der Ortsbeirat den Eindruck hat, dass dies bei einzelnen Bauvorhaben nicht der Fall ist; dennoch halten auch diese die Vorgaben ein und haben in der Folge einen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Ziffer 2e) Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen unter Ziffer b) des Berichtes B 24 vom 11.01.2010. Ziffer 2g) Der Magistrat hält bei städtebaulich schützenswerten Bevölkerungsstrukturen Milieuschutzsatzungen rechtlich nicht für bedenklich. Er hat ausgeführt, dass der Erlass von Erhaltungssatzungen für das im Bericht genannte Gebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht als geeignetes Mittel erscheint.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2009NRNR 1564Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 11. Januar 2010BB 24Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht
- 6. März 2010OFOF 459/2Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente AuskünfteOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 8. März 2010OAOA 1072Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24Anregung
- 4. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 637Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)