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Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPD
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Magistratsbericht B 24 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind.

Inhalt

Antrag vom 06.03.2010, OF 459/2

Betreff:

Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 24/2010 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern,

a) welche Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II nicht in die Zuständigkeit des Magistrats fallen;

b) warum im Magistratsbericht B 24 von 230 Verfahren der Prüfung der Einhaltung der Erhaltungssatzungen Westend I und II die Rede ist, jedoch von insgesamt 235 Baugenehmigungen;

c) welchen Bestimmungen innerhalb von Prüfverfahren der Vorzug gegeben wird, wenn sich die jeweilige Erhaltungssatzung und der gültige Bebauungsplan widersprechen;

d) ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes);

e) wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigung auf die Nicht Vereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind;

f) wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungsatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Eppstein-/Freiherr-vom-Stein-Straße) realisiert wurden;

g) wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten.

Begründung:

Der Magistratsbericht B 24 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2010BB 24Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht
  2. 6. März 2010Sie sind hier
    OFOF 459/2Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  3. 8. März 2010OAOA 1072Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24Anregung
  4. 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 637Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 42 · 08.03.2010
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 1072 2010 1. a) Die Vorlage B 24 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1072 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 459/2 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 459/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDP
zu 1 / b)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) b) Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Enthaltung)

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