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Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

Vorlagentyp: B
76 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218

Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 582 - OA 51/16 OBR 7, B 12/17 - Zu 1.: Der Hauptzugang für das Schulgelände wird mit Beginn des Schuljahres 2017/18 über eine Außentreppe an der Muckermannstraße liegen.

Zu 2.: Für die Feststellung einer möglichen zusätzlichen Verkehrsbelastung durch das Gymnasium Nord wurden im September und November 2016 sowie im Januar 2017 Verkehrszählungen durch das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung durchgeführt. Eine laufende weitere Beobachtung ist mit Beginn des Schuljahres 2017/18 vorgesehen. Die erste Verkehrszählung vom September ergab, dass lediglich eine geringfügige Zunahme der Verkehrsmenge in der Kollwitzstraße zu beobachten ist, die jedoch nicht hauptsächlich auf das Gymnasium Nord zurückzuführen ist, sondern auf den allgemein gestiegenen Verkehr in Westhausen bzw. im Stadtgebiet. Während des Zählzeitraums zwischen 06:30 h und 10:00 h hielten von den 488 in Fahrtrichtung von Ost nach West gezählten Fahrzeugen lediglich sechs Fahrzeuge in der westlichen Kollwitzstraße, um Personen dort aussteigen zu lassen. In der Tendenz werden diese Ergebnisse durch die Zählungen im November 2016 und im Januar 2017 bestätigt. Im November 2016 wurden in Ost-West-Richtung in der Kollwitzstraße in Höhe des Schulprovisoriums 423 Fahrzeuge gezählt, hierbei wurden an der Außentreppe der Schule kaum Elterntaxis beobachtet. Vermutet wird, dass Eltern ggf. auch den Lehrerparkplatz oberhalb der Straße zum Absetzen ihrer Kinder nutzen. Im Januar 2017 fuhren im Zählzeitraum 457 Fahrzeuge in Ost-West-Richtung entlang der Kollwitzstraße; Elterntaxis wurden nicht beobachtet. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Schulbusse aus den nördlichen Stadtteilen sowie die Verlängerung der Buslinie 60 von den Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommen werden. Aufgrund des bisher beobachteten sehr geringen Bringverkehrs zum Gymnasium Nord ist eine Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen entlang der Muckermannstraße nicht erforderlich. Der Magistrat wird die Verkehrslage weiterhin beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einleiten.

Zu 3.: Derzeitige Verkehrszahlen lassen eine Notwendigkeit zur Umsetzung baulicher Maßnahmen nicht erkennen. Zur Überprüfung der verkehrlichen Situation fand am 22.03.2017 ein Ortstermin an dem Schulstandort in Westhausen mit Vertretern des Ortsbeirats, des Verkehrsdezernats und der beteiligten Fachämter (Straßenverkehrsamt, ASE, Grünflächenamt, Schulamt) statt, um auf Grundlage der Auswertung der vorangegangenen Verkehrszählungen und der gemeinsamen Eindrücke der Verkehrssituation vor Ort ein geeignetes Maßnahmenpaket zu vereinbaren. Es wurde allgemein festgestellt, dass die Verkehrsbelastung im Bereich um das Gymnasium Nord (Kollwitz- und Muckermannstraße) nicht so hoch ist wie vom Ortsbeirat befürchtet. In diesem Kontext nimmt der Ortsbeirat zunächst Abstand von der Forderung nach dem Bau von zwei Kreisverkehren am südlichen und nördlichen Ende der Muckermannstraße. Wie bei dem Ortstermin vereinbart, werden zwei barrierefreie Bushaltestellen, prüfungsabhängig ggf. auch eine dritte Halteposition, in der Muckermannstraße eingerichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2016MM 22Gerichtlicher Vergleich zur Beendigung der Nutzung einer Teilfläche des Rennbahnareals als GolfanlageMagistratsvortrag
  2. 10. Februar 2016OFOF 622/7Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in WesthausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP
  3. 16. Februar 2016OMOM 5050Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in WesthausenDirektanregung
  4. 24. Juni 2016STST 895Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in WesthausenStellungnahme
  5. 15. August 2016OFOF 40/7Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
  6. 30. August 2016OAOA 51Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in WesthausenAnregung
  7. 13. Januar 2017BB 12Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in WesthausenMagistratsbericht
  8. 30. Januar 2017OFOF 115/7Verkehrssituation am „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
  9. 7. Februar 2017OAOA 117Verkehrssituation am Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12Anregung
  10. 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 Wochen
    BB 218Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 14 · 22.08.2017
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDU2 GrüneFarbechteFDPBFFREPFraktionslos
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 14 · 18.09.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 19.09.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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