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Verseuchte Oberflächengewässer in Frankfurt

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 1

Betreff: Verseuchte Oberflächengewässer in Frankfurt Vorgang: A 50/11 Piraten Zu Frage 1: Im Zuge der Bestandsaufnahme an hessischen oberirdischen Gewässern im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden auch Untersuchungen zum ökologischen und chemischen Zustand der Frankfurter Fließgewässer durchgeführt. Die Ergebnisse sind unter www.wrrl.hessen.de abrufbar. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erhebt Daten zur Gewässergüte an Messstellen in Nied für Main und Nidda. Die Messdaten sind unter www.hlug.de (à MesswerteàGewässergüte) abrufbar. Das Amt für Gesundheit veröffentlicht die aktuellen Daten zur hygienischen Güte von 11 Oberflächengewässern unter http://www.frankfurt.de - Suchwort: "Hygienische Güte". Zu Frage 2: Maßgebliche Faktoren für stoffliche Belastungen der Frankfurter Oberflächengewässer können punktuelle Eintragsstellen wie Kläranlagen-Abläufe und Mischwasser-Entlastungs-anlagen sein. Daneben können aber auch diffuse Einleitungen, wie Austräge von landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Einspülen von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln) und andere diffuse Einträge aus befestigten Oberflächen zur Belastung des Gewässers beitragen. Naturfern ausgebaute Gewässer mit wenig Selbstreinigungskraft sind einer Verbesserung dieser Situation ebenso nicht zuträglich. Diese Faktoren werden im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie (vgl. hierzu StAnz 52/2009 Seite 3112ff) berücksichtigt. Zu Frage 3: Auch wenn die Kläranlagen hohe Reinigungsstandards gewährleisten und die gesetzlich vorgegebenen Einleitewerte einhalten, ist nicht zu verhindern, dass mit dem geklärten Wasser Fäkalkeime in die Fließgewässer gelangen. Selbst eine aufwändige Desinfektion der Kläranlagenabläufe würde nicht verhindern, dass hygienisch bedenkliche Bestandteile aus Mischwasserentlastungen der Kanalnetze und von landwirtschaftlichen Flächen in die Fließgewässer eingeschwemmt werden. Insofern werden derzeit keine erfolgversprechenden Möglichkeiten zur Verbesserung der hygienischen Gewässerqualität gesehen. Zu Frage 4: Die Bevölkerung wird in den ausführlichen Berichten und durch den Internetauftritt des Amtes für Gesundheit, sowie über die Medien zur hygienischen Güte der untersuchten Oberflächengewässer und zu Verhaltensempfehlungen informiert. Zu Frage 5: Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen in Niederrad/Griesheim und Sindlingen mit Einleitungen in den Main entsprechen dem Stand der Technik. Die aufgrund der einschlägigen Wassergesetze von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Grenzwerte für die Einleitung des gereinigten Abwassers werden teilweise deutlich unterschritten. Die SEF (Stadtentwässerung Frankfurt) prüft und erprobt aktuell eine über die Anforderungen hinausgehende Reduktion der Ablaufkonzentration für Phosphate. Eine Entkeimung (Desinfektion) des Abwassers der Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen als zusätzliche, nicht vorgeschriebene Behandlungsstufe würde aufgrund der Charakteristik des Mains als staugeregelter Fluss mit diversen diffusen Einleitungen nicht zu einer Badewasserqualität im Main führen. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung und des naturnahen Ausbaus von Gewässerstrecken durch die SEF werden die Gewässer entwickelt und die Stärkung der Selbstreinigungskraft erreicht. Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen in Neubaugebieten und im Bestand sollen auch im Hinblick auf den Klimawandel die Wasserführung kleiner Gewässer verbessern. Der aktuelle Sachstand zu den Kläranlagen Erlenbach, Urselbach und Eschbach wird hier tabellarisch zusammengefasst: Erlenbach 2007-2011: Anpassung des Entwässerungssystems auf Grundlage der EU-WRRL nach den allg. geltenden Regeln der Technik: - Neues Regenüberlaufbecken - Im Zulauf Retentionsbodenfilter zur weitergehenden Reinigung von Mischwasserentlastungen - 2 neue Nachklärbecken - Erneuerung und Optimierung der Phosphatelimination - Inv.kosten: 10 Mio € Urselbach - Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und behördlichen Auflagen Eschbach Seit 2006 wurden folgende Erneuerungen durchgeführt: - Prozessleitsystem - Überschussschlammeindickung - Maschinelle Schlammentwässerung - Sauerstoffmesssonden - Online Messschränke in den biologischen Reinigungsstufen und im Ablauf der Kläranlage - Phosphatfällmitteldosierstation mit Anmeldung herabgesetzter Einleitergrenzwerte Zu Frage 6: Die Untersuchungen umfassen die genannten Oberflächengewässer, zu den anderen kleineren Gewässern liegen - über die zu Frage 1 genannten Datengrundlagen keine Informationen vor. Zu Frage 7: Der Maßnahmenplan der Wasserrahmenrichtlinie sieht nur an zwölf Frankfurter Oberflächengewässern sowie der Bundeswasserstraße Main Maßnahmen vor, die möglichst bis 2015, aber spätestens bis zum Jahr 2027 umzusetzen sind. Die konkreten Maßnahmen reichen vom Flächenaufkauf bis zum naturnahen Ausbau und sind zum Teil schon in der Umsetzung. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den Finanzmitteln ab, die i.d.R. nur aus Ausgleichsmitteln bereitgestellt werden können. Bei den Kläranlagen wird die mögliche Reduzierung des Phosphat-Eintrags untersucht. Der WRRL-Maßnahmenplan wurde bereits im Einzelnen mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden, soweit entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden und keine unüberwindlichen Hindernisse bei der Flächenbeschaffung entstehen.Nebenvorlage: Antrag vom 27.02.2012, OF 173/10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2011AA 50Verseuchte Oberflächengewässer in FrankfurtSTVV-Anfrage · Piraten
  2. 9. Januar 2012Sie sind hier
    BB 1Verseuchte Oberflächengewässer in Frankfurt
    Magistratsbericht
  3. 27. Februar 2012OFOF 173/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Ortsbeiratsantrag
  4. 17. April 2012VV 338eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Anfrage
  5. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1094eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 8
Sitzung 7 · 26.01.2012
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 06.02.2012
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO I, TOP 38
Beraten
a) Die Vorlage B 1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 8 · 10.02.2012
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 8 · 13.02.2012
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER; SPD (= Enthaltung)

OBR 11
Sitzung 8 · 13.02.2012
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 8 · 14.02.2012
TO I, TOP 17
Beraten
a) Die Vorlage B 1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 8 · 14.02.2012
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 8 · 14.02.2012
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 9 · 14.02.2012
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 8 · 17.02.2012
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 8 · 23.02.2012
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 8 · 24.02.2012
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 9 · 13.03.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
1. a) Die Vorlage B 1 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 173/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 8 · 15.03.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 1
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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