eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10
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Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbezirk 10 nimmt B 1 vom 09.01.2012 als Zwischenbericht zur Kenntnis. Gleichzeitig fordert er den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es trotz der aktuellen Gesetzeslage Möglichkeiten gibt, die Belastung der Nidda und ihrer Zuflüsse mit Keimen im Ortsbezirk 10 zu verringern, um Gefahren bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und zu Bewässerungszwecken zu vermeiden. Begründung: B 1 führt aus, dass auch wenn Kläranlagen hohe Reinigungsgrade gemäß der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, eine Belastung der Oberflächengewässer mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann. Kurz vor dem Ortsbezirk 10 werden sämtliche geklärten Abwässer der Stadt Bad Vilbel in die Nidda eingeleitet, Hinzu kommen über den Eschbach die geklärten Abwässer aus Bad Homburg und von Frankfurter Stadtteilen. Es ist deshalb in Anbetracht der nicht sonderlich hohen Verdünnungsmöglichkeit in diesen kleinen Gewässern äußerst wahrscheinlich, dass die Keimbelastung insbesondere in heißen Sommermonaten steigt. Da die Nidda im Ortsbezirk 10 gerade zu diesen Zeiten aber zunehmend auch für Wassersportaktivitäten und das Angeln genutzt wird, ist dies kein beruhigender Zustand. Außerdem wird im Ortsbezirk aus der Nidda genehmigt Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen. Auch hier hat der EHEC-Ausbruch gezeigt, wie problematisch dabei Keimbelastungen werden können.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2012, OF 173/10
Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk 10
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbezirk 10 nimmt B 1 vom 09.01.2012 als Zwischenbericht zur Kenntnis. Gleichzeitig fordert er den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es trotz der aktuellen Gesetzeslage Möglichkeiten gibt, die Belastung der Nidda und ihrer Zuflüsse mit Keimen im Ortsbezirk 10 zu verringern, um Gefahren bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und zu Bewässerungszwecken zu vermeiden.
Begründung: B 1 führt aus, dass auch wenn Kläranlagen hohe Reinigungsgrade gemäß der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, eine Belastung der Oberflächengewässer mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann. Kurz vor dem Ortsbezirk 10 werden sämtliche geklärten Abwässer der Stadt Bad Vilbel in die Nidda eingeleitet, Hinzu kommen über den Eschbach die geklärten Abwässer aus Bad Homburg und von Frankfurter Stadtteilen. Es ist deshalb in Anbetracht der nicht sonderlich hohen Verdünnungsmöglichkeit in diesen kleinen Gewässern äußerst wahrscheinlich, dass die Keimbelastung insbesondere in heißen Sommermonaten steigt. Da die Nidda im Ortsbezirk 10 gerade zu diesen Zeiten aber zunehmend auch für Wassersportaktivitäten und das Angeln genutzt wird, ist dies kein beruhigender Zustand. Außerdem wird im Ortsbezirk aus der Nidda genehmigt Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen. Auch hier hat der EHEC-Ausbruch gezeigt, wie problematisch dabei Keimbelastungen werden können.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 1 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2012BB 1Verseuchte Oberflächengewässer in FrankfurtMagistratsbericht
- 27. Februar 2012Sie sind hierOFOF 173/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Ortsbeiratsantrag
- 17. April 2012VV 338eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Anfrage
- 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1094eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme