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eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10

Vorlagentyp: OF
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbezirk 10 nimmt B 1 vom 09.01.2012 als Zwischenbericht zur Kenntnis. Gleichzeitig fordert er den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es trotz der aktuellen Gesetzeslage Möglichkeiten gibt, die Belastung der Nidda und ihrer Zuflüsse mit Keimen im Ortsbezirk 10 zu verringern, um Gefahren bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und zu Bewässerungszwecken zu vermeiden. Begründung: B 1 führt aus, dass auch wenn Kläranlagen hohe Reinigungsgrade gemäß der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, eine Belastung der Oberflächengewässer mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann. Kurz vor dem Ortsbezirk 10 werden sämtliche geklärten Abwässer der Stadt Bad Vilbel in die Nidda eingeleitet, Hinzu kommen über den Eschbach die geklärten Abwässer aus Bad Homburg und von Frankfurter Stadtteilen. Es ist deshalb in Anbetracht der nicht sonderlich hohen Verdünnungsmöglichkeit in diesen kleinen Gewässern äußerst wahrscheinlich, dass die Keimbelastung insbesondere in heißen Sommermonaten steigt. Da die Nidda im Ortsbezirk 10 gerade zu diesen Zeiten aber zunehmend auch für Wassersportaktivitäten und das Angeln genutzt wird, ist dies kein beruhigender Zustand. Außerdem wird im Ortsbezirk aus der Nidda genehmigt Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen. Auch hier hat der EHEC-Ausbruch gezeigt, wie problematisch dabei Keimbelastungen werden können.

Inhalt

Antrag vom 27.02.2012, OF 173/10

Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk 10

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbezirk 10 nimmt B 1 vom 09.01.2012 als Zwischenbericht zur Kenntnis. Gleichzeitig fordert er den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es trotz der aktuellen Gesetzeslage Möglichkeiten gibt, die Belastung der Nidda und ihrer Zuflüsse mit Keimen im Ortsbezirk 10 zu verringern, um Gefahren bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und zu Bewässerungszwecken zu vermeiden.

Begründung: B 1 führt aus, dass auch wenn Kläranlagen hohe Reinigungsgrade gemäß der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, eine Belastung der Oberflächengewässer mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann. Kurz vor dem Ortsbezirk 10 werden sämtliche geklärten Abwässer der Stadt Bad Vilbel in die Nidda eingeleitet, Hinzu kommen über den Eschbach die geklärten Abwässer aus Bad Homburg und von Frankfurter Stadtteilen. Es ist deshalb in Anbetracht der nicht sonderlich hohen Verdünnungsmöglichkeit in diesen kleinen Gewässern äußerst wahrscheinlich, dass die Keimbelastung insbesondere in heißen Sommermonaten steigt. Da die Nidda im Ortsbezirk 10 gerade zu diesen Zeiten aber zunehmend auch für Wassersportaktivitäten und das Angeln genutzt wird, ist dies kein beruhigender Zustand. Außerdem wird im Ortsbezirk aus der Nidda genehmigt Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen. Auch hier hat der EHEC-Ausbruch gezeigt, wie problematisch dabei Keimbelastungen werden können.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 1 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2012BB 1Verseuchte Oberflächengewässer in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 27. Februar 2012Sie sind hier
    OFOF 173/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10
    Ortsbeiratsantrag
  3. 17. April 2012VV 338eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Anfrage
  4. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1094eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 9 · 13.03.2012
TO I, TOP 17
Beraten
1. a) Die Vorlage B 1 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 173/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 10 · 17.04.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 338 2012 Die Vorlage OF 173/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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