eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1094
Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk 10 Bezogen auf die auftretenden Keimbelastungen sind Maßnahmen an den Kläranlagenabläufen mit hohem finanziellen Aufwand (wie z.B. Abwasserdesinfektion, Mikrofiltration) theoretisch möglich. Inwieweit solche aufwändigen und teuren Maßnahmen von der Kläranlagenbetreibern der Oberliegergemeinden Frankfurts umgesetzt werden können oder geplant sind, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Zu berücksichtigen bei der Keimbelastung von Fließgewässern ist neben dem punktuellen Eintrag über Kläranlagenzuläufe und Regenentlastungsbauwerken von Mischkanalsystemen der diffuse Eintrag von Fäkalien durch Niederschlags bedingtes Einspülen von Ablagerungen aus den Uferbereichen. Es bleibt fraglich, ob die beiden letztgenannten Quellen durch entsprechende Maßnahmen reduziert bzw. kontrolliert werden können. Der Ablauf der Kläranlagen wird von den zuständigen Wasserbehörden regelmäßig überwacht bzw. kontrolliert. Es kann davon ausgegangen werden, dass ebenso wie an anderen Hessischen Kläranlagen, so auch bei den Kläranlagen an der Nidda bzw. deren Seitenarmen, die behördlich vorgegebenen und genehmigten Einleitergrenzwerte eingehalten und der ordnungsgemäße Betrieb überwacht und gewährleistet werden. Es sei noch darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen der hygienischen Gewässerqualität, wie sie beispielsweise durch eine Keimbelastung hervorgerufen werden, nicht Gegenstand des gesetzlich festgelegten Untersuchungsumfanges und der vorgegebenen Einleitergrenzwerte für Abwasserbehandlungsanlagen sind. Fäkalien anzeigende Bakterien, sogenannte Fäkalindikatoren, können nicht generell als pathogen eingestuft werden, oft sind aber in fäkalienhaltigen Abwässern auch pathogene Keime, Viren oder Protozoen enthalten. Der positive Nachweis von Fäkalindikatoren ist nicht gleich zu setzen mit einem positiven Nachweis auf pathogene Vertreter, aber ein Hinweis auf eine mögliche Belastung. Die Wasserentnahme zur Bewässerung gewerblich genutzter Ackerflächen wird von der Oberen Wasserbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, geregelt. Hierbei wird je nach chemischer und hygienischer Wasserqualität die Nutzung, für welche Produkte das entnommene Wasser zur Bewässerung verwendet werden darf (DIN 19650), vorgegeben. Das bedeutet, dass Wasser mit beispielsweise hoher Keimbelastung nicht zur Bewässerung von Nahrungsmitteln verwendet werden darf. Die erlaubnisfreie Nutzung von Oberflächengewässern zum Beispiel für Freizeitaktivitäten wird als "Gemeingebrauch" in § 19 HWG geregelt. Damit verbundene Risiken, wie sie beispielsweise von einer Keimbelastung ausgehen könnten, sind öffentlich bekannt und liegen in der Eigenverantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2012BB 1Verseuchte Oberflächengewässer in FrankfurtMagistratsbericht
- 27. Februar 2012OFOF 173/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Ortsbeiratsantrag
- 17. April 2012VV 338eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Anfrage
- 16. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1094eungesheimTitel/Betreff: Möglichkeiten zur Verringerung der Keimbelastung auf der Nidda und ihren Zuflüssen im Ortsbezirk.10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab