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Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße

Vorlagentyp: B
164 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.04.2006, B 190

Betreff: Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9705 - NR 1946 CDU, NR 1967 SPD - Im Rahmen des Projektes "behindertengerechter Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in der Eschersheimer Landstraße" war die gewünschte Anlage von signalgeregelten Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße Gegenstand der ursprünglichen Planung. Voraussetzung für die Einrichtung dieser Überwege wäre die Entfernung der bestehenden Treppenabgänge zur Unterführung und eine Einengung der Fahrbahnen der Eschersheimer Landstraße gewesen, um Platz für Fußgängeraufstellflächen und Rampen zu schaffen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.1997, § 959, wurde diese Planung dahin gehend geändert, dass die Fußgängerunterführungen erhalten bleiben und ein barrierefreier Zugang nur noch über neu zu bauende Überwege an den anderen kopfseitigen Bahnsteigenden erfolgen soll. Dieser Beschluss erfolgte, um Kosten einzusparen. Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der damaligen Beschlussfassung festgelegt, dass eine Verengung der Fahrbahnen der Eschersheimer Landstraße, das heißt ein Eingriff in diese wichtige Nord-Süd-Verkehrsachse zu vermeiden ist. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 16.10.1997 wurde die Planung weiterentwickelt und der Stadtverordnetenversammlung mit dem Vortrag des Magistrats M 206 vom 10.11.2000 die Bau- und Finanzierungsvorlage für das Projekt unterbreitet. Dem Vortrag des Magistrats M 206 vom 10.11.2000 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 01.02.2002, § 7648, zugestimmt. Das Projekt wurde 2003 realisiert, alle 5 Haltestellen zwischen Dornbusch und Weißer Stein sind umgebaut, die Maßnahme ist abgeschlossen. Die vom Magistrat durchgeführte Prüfung unter den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung formulierten Vorgaben, Beibehaltung der Auf- und Abgänge zu den Unterführungen unter Aufrechterhaltung zweier durchgehender Fahrspuren pro Richtung hat ergeben, dass die Anlage von oberirdischen Fußgängerüberwegen nicht möglich ist. Grund hierfür sind die zu geringen Aufstellflächen für Fußgänger auf den Mittelinseln der Eschersheimer Landstraße und nicht darstellbaren Bahnsteigzugängen wegen der Treppenauf- und abgänge. Abweichend von den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat 3 Alternativen im Rahmen einer Vorstudie entwickelt. Alle Alternativen gehen davon aus, dass die Ab- bzw. Aufgänge zu den Bahnsteigen entfallen (wie an der Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße). Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Fußgänger in Form eines Z-Übergangs über die Eschersheimer Landstraße geführt werden. Bei Alternative 1 wird der Fußgänger über eine Rampe von der Mittelinsel zum Bahnsteig geführt. Diese Alternative erfordert jedoch eine Verschiebung der Fußgängerüberwege am anderen Ende des Bahnsteigs, da der Haltepunkt der Stadtbahn entsprechend verlegt werden muss. Zur Vermeidung einer Verschiebung der Fußgängerüberwege ist eine "eingeschobene Rampe" notwendig, der Fußgänger hat hier die Möglichkeit, über die Rampe oder Treppe zum Bahnsteig zu gelangen (Alternative 2). Bei dieser Alternative sind jedoch Treppe und Rampe sehr schmal. Um dies zu vermeiden wurde Alternative 3 entwickelt, die in den Straßenraum eingreift. Hierbei wird der Zugangsbereich zum Bahnsteig zu Lasten des Straßenraumes vergrößert um Platz für eine Rampe und Treppe zu erhalten (Nord-West-Seite und Süd-Ost-Seite). Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich 6 m (2 Fahrstreifen à 3 m im Bereich der Knotenpunktzufahrt). Ebenfalls müssen bei allen drei Alternativen die Mittelinseln auf der Nord-Ost-Seite und der Süd-West-Seite des Knotens zu Lasten des Fahrbahnbereichs vergrößert werden um Aufstellflächen für den Fußgänger zu realisieren. Dies reduziert die Fahrbahnbreite auf ca. 5,5 m im Bereich der Knotenpunktausfahrt. Dieses Maß ist insbesondere für den zweistreifigen Linksabbieger von der Hügelstraße in die Eschersheimer Landstraße kritisch. Die Alternativen 1 und 2 werden vom Magistrat aufgrund der dargelegten Nachteile nicht weiter verfolgt. Zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit von Alternative 3 sind im Hinblick auf den zur Verfügung stehenden Straßenraum weitere Detailuntersuchungen erforderlich. Diese sind zwischenzeitlich vom Magistrat veranlasst worden und werden den Stadtverordneten nach Abschluss der Arbeiten unaufgefordert vorgestellt. Im Bereich der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs ist für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Z-Form ebenfalls die Verbreiterung der Mittelinseln erforderlich. Dies schränkt die Fahrbahnbreite ein. Aufgrund der geringen Querschnittsbreiten wären lediglich schmale Aufstellflächen möglich. Nähere Details müssten ebenfalls im Rahmen einer Detailuntersuchung geprüft werden. Da der weitere Fortgang des von der Stadtverordnetenversammlung angestoßenen Projektes nicht nur von der Realisierbarkeit im Bereich der Stadtbahnstationen abhängig ist, sondern im wesentlichen von der Machbarkeit im Straßenraum, hat der Magistrat im Hinblick auf das bisherige Prüfungsergebnis darauf verzichtet, beim Zuschussgeber für eine Vorabstimmung vorstellig zu werden. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber gemacht werden, in wie weit die Maßnahme erneut zuschussfähig wäre und welche Rückzahlungsforderungen zu erwarten sind, die dann ggf. gegen neue Zuschüsse gegen gerechnet werden könnten. Hinsichtlich der Rückzahlung von Fördermitteln dient jedoch zur Kenntnis, dass gemäß den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VV-GVFG) vom 16.02.1998 unter der Position 17.1 folgendes festgelegt ist: "Die Zuwendung kann ganz oder teilweise mit Wirkung auch für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn innerhalb von 15 Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens Maßnahmen vorgenommen werden, durch die die Zweckbestimmung des Vorhabens geändert oder aufgehoben wird, ohne dass dies zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unerlässlich ist..." Die Einrichtung eines Bike-Points wird vom Magistrat unter den gegebenen örtlichen Voraussetzungen für wenig attraktiv gehalten. Die vorhandenen Treppenanlagen stellen für Radfahrer ein Hindernis zur B-Ebene dar und sind zur Erschließung der gewünschten Fahrradabstellanlage bzw. des Bike-Points nicht geeignet. Nach Auffassung des Magistrats ist es zweifelhaft, ob ein derartiges Projekt an diesem Standort mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand betrieben werden kann.Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2006, OF 13/9 Antrag vom 26.06.2006, OF 88/9 Antrag vom 06.07.2006, OF 90/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2005NRNR 1946Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeSTVV-Antrag · CDU
  2. 6. Juli 2005NRNR 1967Zusätzliche Überwege in der Eschersheimer LandstraßeSTVV-Antrag · SPD
  3. 7. April 2006Sie sind hier
    BB 190Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße
    Magistratsbericht
  4. 10. Mai 2006OFOF 13/9Überwege für Fußgänger/-innen an der Eschersheimer Landstraße/Kreuzung HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 26. Juni 2006OFOF 88/9Überwege für Fußgänger/-innen an der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 6. Juli 2006OFOF 90/9Überwege für Fußgänger/-innen an der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 2. Oktober 2006BB 427Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  8. 9. Februar 2007BB 90Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  9. 16. Juli 2007BB 515Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  10. 3. Dezember 2007BB 860Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  11. 11. April 2008BB 188Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  12. 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 164 WochenBB 522Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 08.05.2006
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 1 · 11.05.2006
TO II, TOP 16
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 190 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 13/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPLinke.wasgBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.WASG und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 2 · 08.06.2006
TO II, TOP 5
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 190 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 2 · 04.07.2006
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 190 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da noch eine Antwort zur Realisierungsfähigkeit von Alternative 3 erwartet wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
BFF (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und REP (= Kenntnis) NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 9
Sitzung 3 · 06.07.2006
TO I, TOP 28
Beraten
Punkt 1: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 190 ebenfalls zurückzustellen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 190 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 88/9 wird durch Vorlage des Antrages OF 90/9 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 90/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 4 · 07.09.2006
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 90/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Sonstige:
Grüne (Kenntnis als Zwischenbericht)Linke.wasg (Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
SPDGrüneLinke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF; GRÜNE und LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme)

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