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Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße

Vorlagentyp: NRCDU
164 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 07.10.2005 und 21.12.2005 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF zu prüfen und zu berichten, wie an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße beidseitig oberirdische, barrierefreie Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße eingerichtet werden können. Die Beibehaltung zweier durchgehender Fahrspuren je Richtung auf der Eschersheimer Landstraße ist dabei Voraussetzung. In die Prüfung wird einbezogen: a) ein Zugang von den neu einzurichtenden Überwegen auf den jeweiligen Bahnsteig der U-Bahnstation barrierefrei mittels einer Rampe unter Beibehaltung der Abgänge zur Unterführung. b) die erwarteten Kosten unter Berücksichtigung einerseits der Förderfähigkeit und andererseits der Möglichkeit einer Rückzahlung von Fördermitteln durch Änderung einer erst kürzlich fertiggestellten, geförderten Anlage. c) eine ggf. abschnittsweise Verwirklichung in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel. d) die Einrichtung eines Bike-Point (gesicherte Fahrradabstellanlage mit Serviceangebot rund ums Rad) im unterirdischen Verbindungsbauwerk, ggf. in Trägerschaft/Patenschaft mit interessiertem Fahrradhandel. e) eine Schaltung der zusätzlichen Grünphasen für Fußgänger an diesen Überwegen ohne die Folge einer Verdrängung des Autoverkehrs in die angrenzenden Wohngebiete. f) der Zeitplan einer Umsetzung. Begründung: An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße bestehen keine oberirdischen Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße. Die nächsten derartigen Querungsmöglichkeiten gibt es erst an den der Kreuzung abgewandten Kopfenden der Bahnsteige der U-Bahnstation Hügelstraße, also in einer Entfernung von ca. 110 Metern. Die dadurch entstehenden Umwege entsprechen an dieser von Fußgängern häufig überquerten Kreuzung nicht der erstrebten Qualität notwendiger, barrierefreier Fußwegverbindungen. Die vorhandene, nur durch Treppen zugängliche Unterführung ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. Oberirdische Fußgängerüberwege bieten die Möglichkeit, die Bahnsteige der U-Bahnstation auch von Seite der Kreuzung her zugänglich zu machen. Durch eine Rampe kann dies auch barrierefrei gelingen. Angesichts der verkehrlichen Bedeutung und des Verkehrsaufkommens auf der Eschersheimer Landstraße ist die Beibehaltung von zwei durchgehenden Fahrspuren je Richtung auf dieser Straße notwendig. Dies muß auch bei Einrichtung von Fußgängerüberwegen eingehalten werden. Vorstudien zeigen, daß dies bei verbesserter Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreiten möglich ist. Angesichts der Vorteile - Vermeidung von Umwegen, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit - sind oberirdische Fußgängerüberwege in der beschriebenen Weise unter Anbindung der Bahnsteige anzustreben. Eine vorgeschaltete Prüfung soll die bauliche Anlage, die Kosten und den Zeitplan klären.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 29.06.2005, NR 1946

Betreff: Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 07.10.2005 und 21.12.2005 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF zu prüfen und zu berichten, wie an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße beidseitig oberirdische, barrierefreie Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße eingerichtet werden können. Die Beibehaltung zweier durchgehender Fahrspuren je Richtung auf der Eschersheimer Landstraße ist dabei Voraussetzung. In die Prüfung wird einbezogen: a) ein Zugang von den neu einzurichtenden Überwegen auf den jeweiligen Bahnsteig der U-Bahnstation barrierefrei mittels einer Rampe unter Beibehaltung der Abgänge zur Unterführung. b) die erwarteten Kosten unter Berücksichtigung einerseits der Förderfähigkeit und andererseits der Möglichkeit einer Rückzahlung von Fördermitteln durch Änderung einer erst kürzlich fertiggestellten, geförderten Anlage. c) eine ggf. abschnittsweise Verwirklichung in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel. d) die Einrichtung eines Bike-Point (gesicherte Fahrradabstellanlage mit Serviceangebot rund ums Rad) im unterirdischen Verbindungsbauwerk, ggf. in Trägerschaft/Patenschaft mit interessiertem Fahrradhandel. e) eine Schaltung der zusätzlichen Grünphasen für Fußgänger an diesen Überwegen ohne die Folge einer Verdrängung des Autoverkehrs in die angrenzenden Wohngebiete. f) der Zeitplan einer Umsetzung.

Begründung: An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße bestehen keine oberirdischen Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße. Die nächsten derartigen Querungsmöglichkeiten gibt es erst an den der Kreuzung abgewandten Kopfenden der Bahnsteige der U-Bahnstation Hügelstraße, also in einer Entfernung von ca. 110 Metern. Die dadurch entstehenden Umwege entsprechen an dieser von Fußgängern häufig überquerten Kreuzung nicht der erstrebten Qualität notwendiger, barrierefreier Fußwegverbindungen. Die vorhandene, nur durch Treppen zugängliche Unterführung ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. Oberirdische Fußgängerüberwege bieten die Möglichkeit, die Bahnsteige der U-Bahnstation auch von Seite der Kreuzung her zugänglich zu machen. Durch eine Rampe kann dies auch barrierefrei gelingen. Angesichts der verkehrlichen Bedeutung und des Verkehrsaufkommens auf der Eschersheimer Landstraße ist die Beibehaltung von zwei durchgehenden Fahrspuren je Richtung auf dieser Straße notwendig. Dies muß auch bei Einrichtung von Fußgängerüberwegen eingehalten werden. Vorstudien zeigen, daß dies bei verbesserter Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreiten möglich ist. Angesichts der Vorteile - Vermeidung von Umwegen, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit - sind oberirdische Fußgängerüberwege in der beschriebenen Weise unter Anbindung der Bahnsteige anzustreben. Eine vorgeschaltete Prüfung soll die bauliche Anlage, die Kosten und den Zeitplan klären.Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2005, NR 1967

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2005Sie sind hier
    NRNR 1946Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße
    STVV-Antrag · CDU
  2. 7. April 2006BB 190Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  3. 2. Oktober 2006BB 427Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  4. 9. Februar 2007BB 90Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  5. 16. Juli 2007BB 515Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  6. 3. Dezember 2007BB 860Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  7. 11. April 2008BB 188Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
  8. 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 164 WochenBB 522Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 9
Sitzung 41 · 07.07.2005
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1946 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
7 CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 7 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 12.07.2005
TO I, TOP 25
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1946 auf die Tagesordnung II der 46. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1946 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1967 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1967 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAG
zu 1 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 1)
Sonstige:
REP (NR 1946 und NR 1967 = Annahme)PDS (NR 1946 und NR 1967 = Annahme)BFF (NR 1946 und NR 1967 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme)E.l (NR 1946 und NR 1967 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) NR 1946: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Buchstabe d) Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und BFF (NR 1946 und NR 1967 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme) E.L. (NR 1946 und NR 1967 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 14.07.2005
TO II, TOP 92
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1946 auf die Tagesordnung II der 46. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1946 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1967 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1967 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAG
zu 1 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPREPPDSBFF
zu 1 / d)
Ablehnung:
E.l
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFF
Ablehnung:
E.l
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) NR 1946: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und BFF gegen FAG (= Buchstabe d) Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung) und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und BFF gegen E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 45 · 08.11.2005
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1946 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1967 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 48 · 14.02.2006
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1946 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1967 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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