Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 07.10.2005 und 21.12.2005 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF zu prüfen und zu berichten, wie an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße beidseitig oberirdische, barrierefreie Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße eingerichtet werden können. Die Beibehaltung zweier durchgehender Fahrspuren je Richtung auf der Eschersheimer Landstraße ist dabei Voraussetzung. In die Prüfung wird einbezogen: a) ein Zugang von den neu einzurichtenden Überwegen auf den jeweiligen Bahnsteig der U-Bahnstation barrierefrei mittels einer Rampe unter Beibehaltung der Abgänge zur Unterführung. b) die erwarteten Kosten unter Berücksichtigung einerseits der Förderfähigkeit und andererseits der Möglichkeit einer Rückzahlung von Fördermitteln durch Änderung einer erst kürzlich fertiggestellten, geförderten Anlage. c) eine ggf. abschnittsweise Verwirklichung in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel. d) die Einrichtung eines Bike-Point (gesicherte Fahrradabstellanlage mit Serviceangebot rund ums Rad) im unterirdischen Verbindungsbauwerk, ggf. in Trägerschaft/Patenschaft mit interessiertem Fahrradhandel. e) eine Schaltung der zusätzlichen Grünphasen für Fußgänger an diesen Überwegen ohne die Folge einer Verdrängung des Autoverkehrs in die angrenzenden Wohngebiete. f) der Zeitplan einer Umsetzung. Begründung: An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße bestehen keine oberirdischen Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße. Die nächsten derartigen Querungsmöglichkeiten gibt es erst an den der Kreuzung abgewandten Kopfenden der Bahnsteige der U-Bahnstation Hügelstraße, also in einer Entfernung von ca. 110 Metern. Die dadurch entstehenden Umwege entsprechen an dieser von Fußgängern häufig überquerten Kreuzung nicht der erstrebten Qualität notwendiger, barrierefreier Fußwegverbindungen. Die vorhandene, nur durch Treppen zugängliche Unterführung ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. Oberirdische Fußgängerüberwege bieten die Möglichkeit, die Bahnsteige der U-Bahnstation auch von Seite der Kreuzung her zugänglich zu machen. Durch eine Rampe kann dies auch barrierefrei gelingen. Angesichts der verkehrlichen Bedeutung und des Verkehrsaufkommens auf der Eschersheimer Landstraße ist die Beibehaltung von zwei durchgehenden Fahrspuren je Richtung auf dieser Straße notwendig. Dies muß auch bei Einrichtung von Fußgängerüberwegen eingehalten werden. Vorstudien zeigen, daß dies bei verbesserter Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreiten möglich ist. Angesichts der Vorteile - Vermeidung von Umwegen, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit - sind oberirdische Fußgängerüberwege in der beschriebenen Weise unter Anbindung der Bahnsteige anzustreben. Eine vorgeschaltete Prüfung soll die bauliche Anlage, die Kosten und den Zeitplan klären.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 29.06.2005, NR 1946
Betreff: Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Hügelstraße Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 07.10.2005 und 21.12.2005 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF zu prüfen und zu berichten, wie an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße beidseitig oberirdische, barrierefreie Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße eingerichtet werden können. Die Beibehaltung zweier durchgehender Fahrspuren je Richtung auf der Eschersheimer Landstraße ist dabei Voraussetzung. In die Prüfung wird einbezogen: a) ein Zugang von den neu einzurichtenden Überwegen auf den jeweiligen Bahnsteig der U-Bahnstation barrierefrei mittels einer Rampe unter Beibehaltung der Abgänge zur Unterführung. b) die erwarteten Kosten unter Berücksichtigung einerseits der Förderfähigkeit und andererseits der Möglichkeit einer Rückzahlung von Fördermitteln durch Änderung einer erst kürzlich fertiggestellten, geförderten Anlage. c) eine ggf. abschnittsweise Verwirklichung in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel. d) die Einrichtung eines Bike-Point (gesicherte Fahrradabstellanlage mit Serviceangebot rund ums Rad) im unterirdischen Verbindungsbauwerk, ggf. in Trägerschaft/Patenschaft mit interessiertem Fahrradhandel. e) eine Schaltung der zusätzlichen Grünphasen für Fußgänger an diesen Überwegen ohne die Folge einer Verdrängung des Autoverkehrs in die angrenzenden Wohngebiete. f) der Zeitplan einer Umsetzung.
Begründung: An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße bestehen keine oberirdischen Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße. Die nächsten derartigen Querungsmöglichkeiten gibt es erst an den der Kreuzung abgewandten Kopfenden der Bahnsteige der U-Bahnstation Hügelstraße, also in einer Entfernung von ca. 110 Metern. Die dadurch entstehenden Umwege entsprechen an dieser von Fußgängern häufig überquerten Kreuzung nicht der erstrebten Qualität notwendiger, barrierefreier Fußwegverbindungen. Die vorhandene, nur durch Treppen zugängliche Unterführung ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. Oberirdische Fußgängerüberwege bieten die Möglichkeit, die Bahnsteige der U-Bahnstation auch von Seite der Kreuzung her zugänglich zu machen. Durch eine Rampe kann dies auch barrierefrei gelingen. Angesichts der verkehrlichen Bedeutung und des Verkehrsaufkommens auf der Eschersheimer Landstraße ist die Beibehaltung von zwei durchgehenden Fahrspuren je Richtung auf dieser Straße notwendig. Dies muß auch bei Einrichtung von Fußgängerüberwegen eingehalten werden. Vorstudien zeigen, daß dies bei verbesserter Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreiten möglich ist. Angesichts der Vorteile - Vermeidung von Umwegen, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit - sind oberirdische Fußgängerüberwege in der beschriebenen Weise unter Anbindung der Bahnsteige anzustreben. Eine vorgeschaltete Prüfung soll die bauliche Anlage, die Kosten und den Zeitplan klären.Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2005, NR 1967
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2005Sie sind hierNRNR 1946Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeSTVV-Antrag · CDU
- 7. April 2006BB 190Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 2. Oktober 2006BB 427Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 9. Februar 2007BB 90Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 16. Juli 2007BB 515Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 3. Dezember 2007BB 860Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 11. April 2008BB 188Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
- 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 164 WochenBB 522Fußgängerüberwege über die Eschersheimer Landstraße in Höhe HügelstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 7 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) NR 1946: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Buchstabe d) Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und BFF (NR 1946 und NR 1967 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme) E.L. (NR 1946 und NR 1967 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) NR 1946: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und BFF gegen FAG (= Buchstabe d) Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung) und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und BFF gegen E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1946 = Annahme bei Streichung der Worte "im unterirdischen Verbindungsbauwerk" in Buchstabe d), NR 1967 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP