Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bundesprogramm „Soziale Stadt“ für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzen

Vorlagentyp: B
114 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Alt-Nied — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Alt-Nied per E-Mail

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 13

Betreff: Bundesprogramm "Soziale Stadt" für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 + Anl. 7 - E 21/14 SPD, l. B 150/15 - Im B 150 vom April 2015 hat der Magistrat Erläuterungen zur Praxis der Mittelbereitstellung von Bund und Land in der Städtebauförderung der vergangenen Jahre gegeben. Zwischenzeitlich ist deutlich geworden, dass Bund und Land der Städtebauförderung insgesamt eine wachsende Bedeutung beimessen, und auf absehbare Zeit mehr Geld als in der Vergangenheit hierfür bereitstellen wollen. Vor dem Hintergrund, dass der Förderzeitraum für die beiden Soziale Stadt Gebiete Unterliederbach - Engelsruhe und Gallus seit einigen Jahren ausgelaufen ist, hatte der Magistrat bereits in 2015 Gespräche mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführt, um die Chancen für die Neuaufnahme von Gebieten in dieses Programm zu eruieren. Das Hessische Ministerium hat Neuaufnahmen in das Programm in Aussicht gestellt, und den Magistrat aufgefordert schnellstmöglich noch in 2015 einen Aufnahmeantrag für ein Gebiet zu stellen. Für das Wohngebiet am Ben-Gurion-Ring lagen verschiedene Studien vor, die eine eindeutige Problembeschreibung zuließen, die genau zu den Zielsetzungen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt passten. So sind beispielsweise eine Aufwertung des Erscheinungsbildes der Siedlung, eine Verbesserung der Gestaltung und Nutzbarkeit der öffentlichen Freiräume sowie die Verbesserung der Freizeitangebote für Jugendliche/junge Erwachsene dringend erforderlich. Das Land hat dem Antrag auf Aufnahme in das Programm Soziale Stadt entsprochen und mit dem Bescheid vom 16.10.2015 bereits Fördermittel bewilligt. Nach der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm erstellt der Magistrat ein integriertes Handlungskonzept, das zum einen die konkrete Gebietsabgrenzung festlegen und zum anderen alle Maßnahmen benennen soll, die während der Gesamtlaufzeit des Programms vor Ort umgesetzt werden sollen. Handlungskonzept und Gebietsabgrenzung werden den Stadtverordneten zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Rücksprache mit dem Land hat der Magistrat zur Antragsfrist 30.06.2016 einen weiteren Aufnahmeantrag in das Förderprogramm Soziale Stadt gestellt und zwar für den Stadtteil Nied. Nied weist im Verhältnis zu anderen Stadtteilen und Quartieren z.B. eine höhere Zahl an Leerständen im Bereich der Einkaufsstraße ("Alt-Nied"), einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Arbeitslosen und SGB II Leistungsempfängern, sowie Defizite im Wohnumfeld auf. Das Land hat dem Antrag auf Aufnahme in das Programm Soziale Stadt entsprochen und mit dem Bescheid vom 21.10.2016 bereits Fördermittel bewilligt. Wie beim Ben-Gurion-Ring wird der Magistrat nach der Aufnahme zunächst ein integriertes Handlungskonzept erstellen. Die daraus resultierende Gebietsabgrenzung sowie das Konzept selbst werden den Stadtverordneten zu gegebener Zeit ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" existieren ebenfalls die Programme "Stadtumbau in Hessen " und "Aktive Kernbereiche", die für Frankfurt auch relevant sind. Sie haben vergleichbare Förderkonditionen, kommen jedoch bei der Bewältigung anders gelagerter Problemlagen zur Anwendung. Der Magistrat hat nach vorheriger Abstimmung mit dem Land zur Antragsfrist 29.02.2016 einen Aufnahmeantrag für das Gebiet "Griesheim-Mitte" in das Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" gestellt. Die Begründung zur Aufnahme beruht auf den bisherigen Erkenntnissen, die im Rahmen der begonnenen Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Griesheim nördlich der Bahn" (M 218 / 2014) gewonnen werden konnten. Mit Schreiben des Landes vom 05.07.2016 wurde die Aufnahme des Gebietes Griesheim-Mitte in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen signalisiert und mit Bescheid vom 17.10.2016 formal bestätigt. Auch im Programm Stadtumbau ist ein integriertes Handlungskonzept zu erstellen, das gemeinsam mit der konkreten Gebietsabgrenzung den Stadtverordneten zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2014EE 21Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Bundesprogramm „Soziale Stadt“ für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzenEtatantrag · SPD
  2. 7. April 2015BB 150Bundesprogramm Soziale Stadt für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzenMagistratsbericht
  3. 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 114 Wochen
    BB 13Bundesprogramm „Soziale Stadt“ für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 15
Sitzung 9 · 10.02.2017
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 13.03.2017
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 16.03.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen