Bundesprogramm Soziale Stadt für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.04.2015, B 150
Betreff: Bundesprogramm Soziale Stadt für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 + Anl. 7 - E 21/14 SPD - Der Bund hat den Ländern im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2014 für den Programmbaustein "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" 150 Mio. € zur Verfügung gestellt. Auf das Land Hessen entfielen dabei 11,097 Mio. €. Inklusive der Gegenfinanzierung der Bundesmittel durch das Land Hessen wurden 19,2 Mio. € an die 27 Standorte in 24 Städten und Gemeinden in 2014 bewilligt. Der Bund hat bekräftigt, dieses hohe Niveau für die Soziale Stadt in den kommenden Jahren fortführen zu wollen. Im Jahr 2011 erreichte die Bundesförderung für die Soziale Stadt einen absoluten Tiefpunkt mit 28,52 Mio. €, der sich in den Jahren 2012 und 2013 mit jeweils 40 Mio. € nur unwesentlich entspannte. Dies führte dann auch zu heftigen Protesten aus den Kommunen, bei denen sich die Soziale Stadt zu einem wichtigen Instrument der Stadterneuerung entwickelt hatte. Es ist davon auszugehen, dass es Programmstandorte gibt, die aufgrund dieser Jahre noch einen erhöhten Förderbedarf haben, und nun vorrangig gefördert werden. Der kommunale Eigenanteil, mit dem die Stadt bewilligte Fördermittel kofinanzieren muss, wird in den jährlichen Zuwendungsbescheiden festgelegt, eine Drittelregelung gibt es in diesem Zusammenhang seit langem nicht mehr. Über die Laufzeit der Verfahren Unterliederbach Engelsruhe und Gallus berechnet, ergibt sich ein durchschnittlicher Eigenanteil von 38 % bzw. 36,5 %, den die Stadt in diesen beiden Verfahren beisteuern musste. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 (§ 5285) prüft der Magistrat zurzeit, welche Stadtteile und Quartiere sich für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt eignen. Für ein solches geeignetes Gebiet muss ein Integriertes Handlungskonzept erstellt werden, das unter anderem eine Maßnahmenliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht enthält. Parallel zur Konzepterarbeitung kann beim Land ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt werden. Anhand der Kosten- und Finanzierungsübersicht kann der Gesamtbedarf der Finanz- und Fördermittel geschätzt und eine Veranschlagung im Haushalt vorgenommen werden. Der Magistrat wird hierzu nach abgeschlossener Prüfung unaufgefordert berichten und mit einem Beschlussvorschlag für ein Gebiet und dessen Abgrenzung auf die Stadtverordneten zu kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2014EE 21Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Bundesprogramm „Soziale Stadt“ für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzenEtatantrag · SPD
- 7. April 2015Sie sind hierBB 150Bundesprogramm Soziale Stadt für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzenMagistratsbericht
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 114 WochenBB 13Bundesprogramm „Soziale Stadt“ für städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)