Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Frankfurt zu adressieren, indem ein Runder Tisch eingerichtet wird, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Ziel ist es, weitere Grundstücke für den studentischen Wohnungsbau zu mobilisieren und die Rahmenbedingungen für die Wohnraumförderung zu verbessern.
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Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende und Studierende in Frankfurt wächst. Allerdings sind die Studierendenwerke auf die Förderung von Studierenden beschränkt (Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen vom 14. Dezember 2021) und entsprechende Institutionen, die die Aufgabe haben, die Situation Auszubildender in Frankfurt zu verbessern (Azubiwerk) gibt es in Frankfurt noch nicht in etablierter Form. Im Rahmen einer Konzeptvergabe wurde allerdings ein Standort im Baugebiet "Im Hilgenfeld" an ein Kooperationsprojekt der Wohnrauminitiative Frankfurt und der BSMF vergeben. Dieses Projekt kann Ausgangspunkt für eine größere Initiative zum Azubiwohnen werden. Das Dezernat III ist im Rahmen des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" seit vielen Jahren in enger Abstimmung mit den Trägern von Wohnheimen für Studierende. Aus diesem Förderprogramm ist der Neubau von annähernd 1000 Wohnplätzen kommunal gefördert worden. Für den Bau weiterer 150 Wohnplätze liegt dem Dezernat ein Förderantrag vor. Zur künftigen Entwicklung des studentischen Wohnens in Frankfurt hat das Dezernat veranlasst, dass alle relevanten Akteure im Ende April 2023 zu einem "Runden Tisch - Bezahlbarer Wohnraum für Studierende" zusammenkommen. Es soll darum gehen, die Möglichkeiten zur Beförderung des studentischen Wohnens in Frankfurt gemeinsam zu identifizieren sowie weitere Grundstücke für den studentischen Wohnungsbau zu mobilisieren. Hierfür sollen Ideen entwickelt und die Teilnehmer für die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zum studentischen Wohnen gewonnen werden. Das Dezernat IV hat bereits einen Runden Tisch zum Azubiwohnen etabliert. In der Projektgruppe sind unter der Leitung der Wirtschaftsförderung die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IHK Frankfurt am Main, die Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände (VhU), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, das Jugend- und Sozialamt Frankfurt am Main, Provadis Partner für Bildung und Beratung sowie das Frauenreferat Frankfurt am Main vertreten. In die Beratungen dieser Projektgruppe sollen die Ergebnisse der von der Wirtschaftsförderung beauftragten Machbarkeitsstudie zum Azubiwohnen einbezogen werden. Das Dezernat III wird das "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" überarbeiten, die Förderbedingungen aktualisieren und - wie bisher auch - mit Studentenwerk und Wohnungswirtschaft abstimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorhandenen kommunalen Fördermittel sowie die Landesmittel dann optimal abgerufen werden können, wenn Bauflächen für den Wohnheimbau von den Trägern der studentischen Wohnraumversorgung aktiviert werden können. Dies soll im Rahmen des Runden Tisches beraten werden. Dies wird im Rahmen des Runden Tisches "Bezahlbarer Wohnraum für Studierende" - zu dem auch die Nassauische Heimstätte, die GWH und die KEG eingeladen werden sollen - beraten. Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage dafür in städtebaulichen Verträgen eine Quote für die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden zu fixieren. Die Umsetzung bedarf einer Aktualisierung des Baulandbeschlusses. Auch eine Verpflichtung der ABG FRANKFURT HOLDING bei neuen Bauprojekten zusätzlich 5 % der Wohnungen für Studierende, Auszubildende sowie weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zur Verfügung zu stellen, entbehrt einer Rechtsgrundlage. Die ABG ist dennoch bereit, unter bestimmten Bedingungen zusätzlichen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Auch die Mitglieder des Magistrats in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte sind an die Regelungen im Baulandbeschluss gebunden. Alle über die Anforderungen des Baulandbeschlusses hinausgehenden Leistungen sind freiwillig. Die Nassauische Heimstätte begrüßt und unterstützt den Vorschlag eines Runden Tisches und wird einen Vertreter hierfür entsenden. Zusammen mit dem Studentenwerk Frankfurt baut die Unternehmensgruppe NHW im Schönhofviertel zurzeit ein Hostel für Studierende mit insg. rund 175 WE. Die Bewirtschaftung obliegt hierbei dem Studentenwerk Frankfurt. Darüber hinaus ist die NHW ist intensiv im regelmäßigen Austausch mit Vertretern der verschiedenen Interessensgruppen, bspw. der Lebenshilfe, dem Studentenwerk u.a., um jeweils bedarfsgerechte Angebote gemeinschaftlich entwickeln und umsetzen zu können. Dieser Fragestellung soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie und unter den Mitgliedern der Projektgruppe "Azubiwohnen" nachgegangen werden. Wie der Aufteilung der Mittel in dem Gesetz über das Sondervermögen "Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung" zu entnehmen ist, stehen die bis zu 60 Millionen Euro für den Erwerb von Grundstücken, nicht nur in der Stadt Frankfurt am Main, sondern auch in hessischen Teilen des Rhein-Main-Gebietes, zur Verfügung. Der Magistrat bewertet deshalb die bisherige Vorgehensweise des Landes Hessen hinsichtlich der Verteilung des Verkaufserlöses nicht. Wie der Einsatz dieser Mittel zur Schaffung von bezahlbarem, insbesondere gefördertem Wohnraum durch verbilligte Bereitstellung von Grundstücken erfolgt, obliegt nicht der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat liegen derzeit keine Informationen über den Ankauf von Flächen zur Entwicklung des studentischen Wohnens vor. Nach dem geltenden Planungsrecht ist die stadteigene Fläche der ehemaligen chemischen Institute keine Baufläche. Die Fläche befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 22b Nr.1 - Miquelallee, der seit dem 30.04.1966 rechtsverbindlich ist. Der Bebauungsplan setzt die Flächen als Öffentliche Grünfläche - Palmengarten fest. Es ist also die Schaffung von Baurecht notwendige Voraussetzung zur Entwicklung der Flächen. Vorstellbar aus Sicht des Planungsdezernates ist es in einem Neubau die Verwaltung des botanischen Gartens zu integrieren. Dazu bedarf es zunächst einer Erhebung der Flächenbedarfe und eines Raumprogramms. Es gibt derzeit keine Basis dafür, eine verpflichtende Quote zur Errichtung von rollstuhlgerechte Wohnheimplätzen für Studierende einzuführen. Der konkrete Bedarf wird von Dezernat III projektweise im Rahmen des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" mit den antragstellenden Wohnheimträgern abgestimmt. Der Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnheimplätzen für Auszubildende ist dem Magistrat nicht bekannt. Grundsätzlich prüft der Magistrat im Rahmen der Bauantragsbearbeitung nach § 46 der Hessischen Bauordnung (HBO), dass auch Wohnheime, die nach der HBO den Beherbergungsstätten zuzurechnen sind, so errichtet werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Das Frankfurter Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen bietet schon jetzt eine Vielzahl an Möglichkeiten für neue Modelle des Zusammenlebens, des inklusiven Wohnens und der Selbstverwaltung. Die im Konzeptverfahren vergebenen Liegenschaften sind in aller Regel auch von Studierenden bewohnt. Der Grund hierfür ist, dass niedrige Mieten, langfristige sichere Wohnverhältnisse und neue Formen des Zusammenlebens von Studierenden geschätzt werden. Der Bau von Clusterwohnungen, flexiblen Grundrissen und innovativer Architektur wird in den gemeinschaftlichen Wohnprojekten praktiziert und kann eine Inspiration sein für zukünftige Bauprojekte für Studierende. Die Stadt Frankfurt kann Konzeptausschreibungen nur auf eigenen Grundstücken veranlassen. Sie verfügt allerdings aktuell nicht über stadteigene Liegenschaften, die sich zur Nutzung als Studierendenunterkunft eignen. Deshalb strebt der Magistrat an, diese Fragestellung und vorhandene Optionen im Rahmen eines Runden Tisches mit allen relevanten Akteuren zu verhandeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022NRNR 389Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 24. Februar 2023Sie sind hierBB 112Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
- 10. November 2023BB 435Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
- 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 305Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis)