Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien des Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung zu ändern, um Auszubildende als neue Zielgruppe einzubeziehen. Dies soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Frankfurt fördern und verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
zu 1.)
Zur Weiterentwicklung des Themas bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende sowie der Erörterung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen und prototypischen Realisierungsmodellen der Machbarkeitsstudie finden vierteljährlich Treffen der Projektgruppe Azubi-Wohnen unter der Leitung der Wirtschaftsförderung statt. Die Projektgruppe soll erweitert werden.
In der Projektgruppe sind aktuell Vertreterinnen und Vertreter aus Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, IHK Frankfurt am Main, Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände (VhU), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), IG Metall, Jugend- und Sozialamt Frankfurt am Main, Provadis Partner für Bildung und Beratung, Frauenreferat Frankfurt am Main, Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität, Bundesagentur für Arbeit, Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), Dezernat III Planen und Wohnen, Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sowie Wirtschaftsförderung Frankfurt vertreten. Die Projektgruppe folgt der Arbeitsgruppe zum Handlungsfeld Arbeit und Qualifizierung des Masterplans Industrie (siehe auch Masterplan Industrie Frankfurt am Main. Empfehlungen des Beirats Industrie, Werkstattberichte, November 2015).
Die Machbarkeitsstudie Azubi-Wohnen in Frankfurt am Main wurde im Auftrag der Wirtschaftsförderung in Kooperation mit Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK), Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK), Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB), IG Metall und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) von Dezember 2021 bis Juni 2022 erstellt und im April 2023 vorgestellt. Die Ergebnisse der Studie zeigen Wohnraumbedarfe sowie Investitions- und Realisierungshemmnisse auf, umfassen rund 30 Handlungsempfehlungen in den Bereichen Realisierung, Finanzierung und Förderung, Kommunikation und Information, Begleitung und Service, die sich u.a. an Unternehmen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Stadt, Land, Bund, Kammern und Verbände richten, sowie eine Beschreibung von vier prototypischen Realisierungsmodellen.
Die Erweiterung der Zielgruppe der Förderrichtlinie auf Auszubildende greift eine Handlungsempfehlung aus der Machbarkeitsstudie auf. Im Baugebiet Hilgenfeld erfolgt ein weiter zu prüfendes Pilot-Projekt zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende.
zu 2.)
Der Magistrat hat eine Richtlinienänderung des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" beschlossen. Die neue Richtlinie M 70/24 lautet "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende: Richtlinien zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen - Änderung von Förderkonditionen und Erweiterung der Zielgruppe". Die Anpassung soll dazu beitragen, dass das Angebot an gefördertem Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Frankfurt erweitert und verbessert werden kann. Die Richtlinien-Änderung zielt auf folgende Aspekte:
- Erweiterung der Zielgruppe auf Auszubildende
- Verbesserung der Förderung
- Extraförderung nachhaltiger Dämmstoffe
- Anpassung der Mietpreisbindung
- Verlängerung der Zweckbindung
- Anpassung an gesetzliche Grundlagen
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Richtlinie am 11. Juli 2024 (§ 5022) beschlossen. Die überarbeitete Förderrichtlinie ist ein entscheidender Schritt zur Realisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Der Magistrat beabsichtigt, das Bauvorhaben "ehemalige Alte Post in Offenbach" aus Fördermitteln des "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" zu unterstützen. Die gute ÖPNV-Anbindung macht den Standort auch für Studierende aus Frankfurt attraktiv. Das denkmalgeschützte Gebäude soll zu einem modernen Studierendenwohnheim mit unterschiedlichen Wohnformen, Gemeinschaftsräumen und Ateliers umgebaut werden. Das Studierendenwerk Frankfurt am Main beabsichtigt, den Umbau des Ensembles durch einen Neubau auf dem ehemaligen Bahngelände zu ergänzen. Vorgesehen ist die Schaffung von insgesamt ca. 200 Wohnheimplätzen. Die baulichen Eingriffe sollen denkmalverträglich gestaltet werden. Bei der Planung sind insbesondere die Lärmimmissionen des Bahnbetriebs zu berücksichtigen. Die Bearbeitung der Aufgabenstellung erfolgt derzeit über eine Mehrfachbeauftragung von drei verschiedenen Architekturbüros.
Darüber hinaus steht der Magistrat mit dem Land Hessen, der Stadt Offenbach am Main, dem Studierendenwerk und der WI Bank im Austausch, um die technischen und planerischen Rahmenbedingungen eines weiteren Projekts in Offenbach auf dem Kraftwerk-Union-Areal am Kaiserlei zu klären. Ob und in welchem Umfang das Projekt aus Mitteln des "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" gefördert werden soll, wird zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
In Frankfurt-Hausen steht der Magistrat in Abstimmung mit dem Bauverein Katholische Studentenwohnheime e.V., der auf dem Campus "Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90" die Errichtung eines weiteren Studierendenwohnheims plant. Das neue Wohnheim (Haus J) umfasst 149 Wohnplätze in 27 Wohngemeinschaften. Das Gebäude ist in einem erhöhten energetischen Standard als Effizienzhaus 40 NH geplant.
Für die Förderung stehen zum Haushalt 2024/2025 für 2024 -2027 jeweils 2,0 Mio. € für Wohnraum für Studierende und Auszubildende zur Verfügung. Hinzu kommt für 2024 ein Budgetübertrag aus 2023 in Höhe von 1.746.800 € vorbehaltlich des Beschlusses des Magistrats zum Jahresabschluss 2023.
zu 3.)
Zur Rahmenvereinbarung gibt es mit Bezug auf B 435 vom 10.11.2023 keinen neuen Sachstand.
Die KEG prüft intensiv erste Liegenschaften auf ihre Eignung explizit für Auszubildende.
zu 4.+5.)
Zum Baulandbeschluss und der Verpflichtung von ABG und Nassauischer Heimstätte, künftig mindestens 5 % der Wohnungen für Studierende, Auszubildende sowie weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zur Verfügung zu stellen, gibt es mit Bezug auf B 435 vom 10.11.2023 keinen neuen Sachstand.
zu 6.)
Im Baugebiet Hilgenfeld wurde ein Baufeld im Rahmen des städtischen Konzeptverfahrens für gemeinschaftliches Wohnen ein Konzept ausgewählt, das das Ziel verfolgt, dort Wohnraum für Auszubildende zu errichten. Das Vorhaben erfährt Interesse von Unternehmen und eine Realisierung des Vorhabens ist aussichtsreich. Wie mit B 94 vom 08.03.2024 berichtet, ist im Rahmen der Umsetzung des Etatantrages, E 53/2023, angestrebt, dass die Stadt Frankfurt am Main sich an dem Pilot-Vorhaben finanziell beteiligt und so Plätze für städtische Auszubildende zur Verfügung stellen kann.
zu 7.)
Das Land Hessen prüft derzeit, ob neben der Liegenschaft "Alte Post" eine weitere Liegenschaft in Offenbach ggf. aus Mitteln. aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums erworben werden kann.
zu 8.-10.)
Mit Bezug auf B 112 vom 24.02.2023 und B 435 vom 10.11.2023 kein neuer Sachstand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022NRNR 389Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 24. Februar 2023BB 112Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
- 10. November 2023BB 435Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 305Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)