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Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende

Vorlagentyp: B
118 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, bezahlbaren Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Frankfurt und Offenbach zu schaffen. Dies geschieht durch die Verbesserung der Förderbedingungen und die Initiierung neuer Projekte. Ziel ist es, die Wohnsituation für junge Erwachsene in Ausbildung zu verbessern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Der Magistrat hat mit verschiedenen Stakeholdern bilaterale Gespräche geführt, um sowohl in Frankfurt als auch in Nachbarkommunen Projekte für studentisches Wohnen zu initiieren. Vor dem Hintergrund der derzeit schwierigen Marktsituation werden auch die Rahmenbedingungen zum Bau neuer Wohnheime verbessert. Hierzu entwickelt das Dezernat III - Planen und Wohnen - in enger Abstimmung mit den Trägern der Wohnraumförderung eine Neufassung der Förderrichtlinie "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende". Der Richtlinienentwurf befindet sich in der internen Abstimmung. Neben einer Verbesserung der Förderbedingungen wird die Zielgruppe auf "junge Erwachsene in Ausbildung" erweitert werden. Darüber hinaus prüft der Magistrat die Optionen zur Förderung eines Projektes für Frankfurter Studierende in Offenbach. Das Land Hessen hat die "Alte Post" in Offenbach erworben und stellt sie dem Studierendenwerk Frankfurt am Main unentgeltlich zur Verfügung, um dort ein Studierendenwohnheim zu errichten. Die günstige Lage in der Offenbacher Bismarckstraße direkt am Hauptbahnhof könnte auch für Frankfurter Studierende die Möglichkeit bieten, bezahlbaren Wohnraum zu mieten. Für die Förderung des studentischen Wohnens stehen auf dem Projekt 5.006008 "Förderung studentisches Wohnen" für 2023 -2026 jeweils 2,0 Mio. € zur Verfügung. Hinzu kommt für 2023 ein Budgetübertrag aus 2022 in Höhe von 1.886.797,90 €. Zur Rahmenvereinbarung gibt es mit Bezug auf den Bericht vom 24.02.2023, B 112, keinen neuen Sachstand. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass auch bei Projekten anderer Wohnungsgesellschaften Wohnraum für Studierende und Auszubildende entsteht. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass die ABG und die NH bei künftigen Projekten auf 5% der Flächen Wohnraum für Studierende, Auszubildende sowie weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf schafft. Der Magistrat führt mit Partnern aus der Wirtschaft Gespräche, um Flächen für die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende zu identifizieren. Im Baugebiet Hilgenfeld wird derzeit die Errichtung eines Wohnprojekts für Auszubildende vorbereitet. Das Land Hessen hat eine Liegenschaft in Offenbach gekauft, um sie dem Studentenwerk Frankfurt in Erbpacht zu überlassen. Das Studentenwerk beabsichtigt dort ca. 200-250 Wohnplätze auch für Frankfurter Studierende zu errichten. Der denkmalgeschützte Bestand soll saniert werden. Zusätzlich ist ein Neubau geplant. Zur Entwicklung wird vom Studentenwerk ein konkurrierendes Entwurfsverfahren vorbereitet. Gibt es mit Bezug auf den Bericht vom 24.02.2023, B 112, keinen neuen Sachstand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2022NRNR 389Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 24. Februar 2023BB 112Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht
  3. 10. November 2023Sie sind hier
    BB 435Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende
    Magistratsbericht
  4. 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 305Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und AuszubildendeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 25 · 05.12.2023
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 23 · 23.01.2024
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 435 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 27 · 04.06.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 435 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF

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