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Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten…

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Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen

Vorlagentyp: B
86 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 100

Betreff: Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2361 - NR 374/12 SPD; OA 246/12 OBR 6 - Zur NR 374

  1. Auch nach Verlagerung der Chlorchemie in den Südteil des Infraserv-Geländes sind für die städtebauliche Planung Achtungsabstände zu Störfallbetrieben relevant, die eine Wiederaufnahme der Planungen zum Silogelände im Sinne des derzeit ruhenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 824 als nicht gesichert erscheinen lassen. Allerdings stellen § 50 BImSchG und die jüngsten Urteile zur Seveso-II-Richtlinie klar, dass die Achtungsabstände der Kommission für Anlagesicherheit (KAS-18) der Abwägung zugänglich sind. Mit dem Umzug der Chlorchemie auf dem Infraserv-Gelände sind die Voraussetzungen für eine im Sinne des Wohnungsbaus positive Abwägung deutlich verbessert worden. Im vorliegenden Fall müssten sich allerdings auch die Regionalversammlung und die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt/ Rhein-Main (zuständig für die hier notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes) dieser Abwägungsargumentation anschließen.
  2. Der westliche Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 478 kann nach der Rechtsauffassung des Magistrats bebaut werden, sofern die Bauvorhaben in der Summe das vom Bebauungsplan vorgegebene Maß der baulichen Nutzung einhalten und die Erschließung gesichert ist. Insofern besteht keine Veränderung des Nutzungspotenzials und auch des Gefährdungspotenzials, das innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans mit einem Bestandsgebiet bzw. einer Gemengelagesituation gleichzusetzen ist, die ebenfalls nicht Schutzgegenstand der Seveso-II-Richtlinie sind. Ob der derzeitige Grundstückseigentümer dieses westlichen Planungsteilbereichs an einer zeitnahen Realisierung der Bebauungsplanvorgaben interessiert ist, ist dem Magistrat nicht bekannt.
  3. Um für den Geltungsbereich des derzeit ruhenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 824 planungsrechtliche Voraussetzungen ohne eine unter Punkt 1 angesprochene Abwägung zu schaffen, müssten Wege gefunden werden, den Gleisbereich des Infraserv-Geländes am Nordrand des Industriegebietes nicht mehr als Betriebsgelände einstufen zu müssen. Unter diesen Voraussetzungen wäre für diesen Gebietsteil keine Gefährdungsbetrachtung mehr anzustellen, da das Gleisfeld dann der gleichen Risikokategorie zuzuordnen wäre, wie jede andere öffentliche Gleisanlage. Die Beurteilung des Gleisfelds ist Sache des Regierungspräsidiums Darmstadt, das bisher keine Möglichkeit sah, zu einer anderen Bewertung zu kommen. Im Falle einer geänderten Bewertungslage wäre darüber hinaus zu klären, ob weitere Störfallbetriebe für den Planungsbereich immer noch oder neu relevant sind (siehe Nr. 5).
  4. Im Falle einer künftigen Wiederaufnahme des Planverfahrens für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 824 werden sicherlich die damaligen Ausgangsbedingungen und Rahmendaten einer kritischen Prüfung unter aktuellen Gesichtspunkten unterzogen. Die Anregungen der NR 374 werden dazu ebenfalls herangezogen werden.
  5. Die Infraserv GmbH & Co. Höchst KG beabsichtigt derzeit, ein aktualisiertes Gutachten zur Situation im Industriepark Höchst in Auftrag zu geben. Erst nach Vorlage der Ergebnisse kann beurteilt werden, ob weitere Störfallbetriebe eine Wiederaufnahme der genannten Planungsverfahren behindern. Zur OA 246 Die Westumgehung Unterliederbach ist Element des mit dem Gesamtverkehrsplan 2005 beschlossenen Zielnetzes Straße. Käme es wie oben beschrieben zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 824 würden die Planungen zur Umgehungsstraße entsprechend wieder aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2012NRNR 374Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzenSTVV-Antrag · SPD
  2. 22. September 2012OFOF 499/6Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 25. September 2012OAOA 246Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Antrag der SPD vom 05.09.2012, NR 374Anregung
  4. 22. Februar 2013Sie sind hier
    BB 100Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen
    Magistratsbericht
  5. 9. Dezember 2013OFOF 911/6Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 21. Januar 2014OAOA 457Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdAnregung
  7. 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 565Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 12.03.2013
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 12 · 08.04.2013
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 19 · 15.04.2013
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 27.05.2013
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 24.06.2013
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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