Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, in welchem Umfang eine Nutzung des Silogebietes für den Wohnungsbau voraussichtlich ab 2014 spätestens 2016 auf Basis der derzeit ersichtlichen gravierenden strukturellen Veränderungen im Umfeld möglich ist. 2. aktiv die Voraussetzungen zu prüfen, um auch den deutlich kleineren Teilbereich des Silogebiets, der nach derzeitigem Sachstand weiterhin innerhalb einer Abstandszone nach der Seveso-Richtlinie liegen würde, ebenfalls für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen. 3. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des Silogebietes zu schaffen. 4. angesichts der Größe und Bedeutung des künftig zur Verfügung stehenden Gebietes von mindestens 80 Hektar ist eine Ausschreibung der Planung unter heutigen stadtplanerischen Gesichtspunkten, klimatischen und ökologischen Kriterien, sowie der Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und das Straßenverkehrsnetz zu prüfen. Anzustreben ist dabei auch ein möglichst großer positiver Effekt auf die angrenzenden Stadtteile. 5. mit Hilfe detaillierter Gutachten zu klären, in welchem Umfang zusätzliche erhebliche Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen-Nord (Stadtrandbebauung) sowie in Sindlingen-Süd künftig zur Verfügung stehen. Begründung: Gravierende Umstrukturierungen der Chlor-Chemie im Industriepark Höchst führen dazu, dass nach der Seveso-Richtlinie einzuhaltende Abstände für die Ausweisung neuer Wohngebiete künftig deutlich kleiner werden. Ab 2014 spätestens 2016 steht damit der größte Teil des Silogebietes rechtlich für Siedlungszwecke zur Verfügung. Auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen ist es zudem sinnvoll zu prüfen, in welchem Umfang bisherige Siedlungsbeschränkungen für Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd künftig möglicherweise entfallen und in welcher Größenordnung auch hier zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts des dringenden Bedarfs an Siedlungsflächen ist es geboten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Silogebietes zu schaffen, sowie gesicherte Bewertungen über künftige Sicherheitsabstände im Hinblick auf Wohnungsbaumöglichkeiten im Stadtteil Sindlingen zu erarbeiten.
Inhalt
Antrag vom 05.09.2012, NR 374
Betreff: Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, in welchem Umfang eine Nutzung des Silogebietes für den Wohnungsbau voraussichtlich ab 2014 spätestens 2016 auf Basis der derzeit ersichtlichen gravierenden strukturellen Veränderungen im Umfeld möglich ist. 2. aktiv die Voraussetzungen zu prüfen, um auch den deutlich kleineren Teilbereich des Silogebiets, der nach derzeitigem Sachstand weiterhin innerhalb einer Abstandszone nach der Seveso-Richtlinie liegen würde, ebenfalls für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen. 3. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des Silogebietes zu schaffen. 4. angesichts der Größe und Bedeutung des künftig zur Verfügung stehenden Gebietes von mindestens 80 Hektar ist eine Ausschreibung der Planung unter heutigen stadtplanerischen Gesichtspunkten, klimatischen und ökologischen Kriterien, sowie der Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und das Straßenverkehrsnetz zu prüfen. Anzustreben ist dabei auch ein möglichst großer positiver Effekt auf die angrenzenden Stadtteile. 5. mit Hilfe detaillierter Gutachten zu klären, in welchem Umfang zusätzliche erhebliche Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen-Nord (Stadtrandbebauung) sowie in Sindlingen-Süd künftig zur Verfügung stehen.
Begründung: Gravierende Umstrukturierungen der Chlor-Chemie im Industriepark Höchst führen dazu, dass nach der Seveso-Richtlinie einzuhaltende Abstände für die Ausweisung neuer Wohngebiete künftig deutlich kleiner werden. Ab 2014 spätestens 2016 steht damit der größte Teil des Silogebietes rechtlich für Siedlungszwecke zur Verfügung. Auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen ist es zudem sinnvoll zu prüfen, in welchem Umfang bisherige Siedlungsbeschränkungen für Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd künftig möglicherweise entfallen und in welcher Größenordnung auch hier zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts des dringenden Bedarfs an Siedlungsflächen ist es geboten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Silogebietes zu schaffen, sowie gesicherte Bewertungen über künftige Sicherheitsabstände im Hinblick auf Wohnungsbaumöglichkeiten im Stadtteil Sindlingen zu erarbeiten.Nebenvorlage: Anregung vom 25.09.2012, OA 246 Antrag vom 22.09.2012, OF 499/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2012Sie sind hierNRNR 374Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzenSTVV-Antrag · SPD
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 100Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und REP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und REP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 374 = Ziffern 1., 3. bis 5. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 246 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.