Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen

Vorlagentyp: NRSPD
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, in welchem Umfang eine Nutzung des Silogebietes für den Wohnungsbau voraussichtlich ab 2014 spätestens 2016 auf Basis der derzeit ersichtlichen gravierenden strukturellen Veränderungen im Umfeld möglich ist. 2. aktiv die Voraussetzungen zu prüfen, um auch den deutlich kleineren Teilbereich des Silogebiets, der nach derzeitigem Sachstand weiterhin innerhalb einer Abstandszone nach der Seveso-Richtlinie liegen würde, ebenfalls für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen. 3. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des Silogebietes zu schaffen. 4. angesichts der Größe und Bedeutung des künftig zur Verfügung stehenden Gebietes von mindestens 80 Hektar ist eine Ausschreibung der Planung unter heutigen stadtplanerischen Gesichtspunkten, klimatischen und ökologischen Kriterien, sowie der Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und das Straßenverkehrsnetz zu prüfen. Anzustreben ist dabei auch ein möglichst großer positiver Effekt auf die angrenzenden Stadtteile. 5. mit Hilfe detaillierter Gutachten zu klären, in welchem Umfang zusätzliche erhebliche Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen-Nord (Stadtrandbebauung) sowie in Sindlingen-Süd künftig zur Verfügung stehen. Begründung: Gravierende Umstrukturierungen der Chlor-Chemie im Industriepark Höchst führen dazu, dass nach der Seveso-Richtlinie einzuhaltende Abstände für die Ausweisung neuer Wohngebiete künftig deutlich kleiner werden. Ab 2014 spätestens 2016 steht damit der größte Teil des Silogebietes rechtlich für Siedlungszwecke zur Verfügung. Auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen ist es zudem sinnvoll zu prüfen, in welchem Umfang bisherige Siedlungsbeschränkungen für Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd künftig möglicherweise entfallen und in welcher Größenordnung auch hier zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts des dringenden Bedarfs an Siedlungsflächen ist es geboten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Silogebietes zu schaffen, sowie gesicherte Bewertungen über künftige Sicherheitsabstände im Hinblick auf Wohnungsbaumöglichkeiten im Stadtteil Sindlingen zu erarbeiten.

Inhalt

Antrag vom 05.09.2012, NR 374

Betreff: Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, in welchem Umfang eine Nutzung des Silogebietes für den Wohnungsbau voraussichtlich ab 2014 spätestens 2016 auf Basis der derzeit ersichtlichen gravierenden strukturellen Veränderungen im Umfeld möglich ist. 2. aktiv die Voraussetzungen zu prüfen, um auch den deutlich kleineren Teilbereich des Silogebiets, der nach derzeitigem Sachstand weiterhin innerhalb einer Abstandszone nach der Seveso-Richtlinie liegen würde, ebenfalls für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen. 3. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des Silogebietes zu schaffen. 4. angesichts der Größe und Bedeutung des künftig zur Verfügung stehenden Gebietes von mindestens 80 Hektar ist eine Ausschreibung der Planung unter heutigen stadtplanerischen Gesichtspunkten, klimatischen und ökologischen Kriterien, sowie der Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und das Straßenverkehrsnetz zu prüfen. Anzustreben ist dabei auch ein möglichst großer positiver Effekt auf die angrenzenden Stadtteile. 5. mit Hilfe detaillierter Gutachten zu klären, in welchem Umfang zusätzliche erhebliche Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen-Nord (Stadtrandbebauung) sowie in Sindlingen-Süd künftig zur Verfügung stehen.

Begründung: Gravierende Umstrukturierungen der Chlor-Chemie im Industriepark Höchst führen dazu, dass nach der Seveso-Richtlinie einzuhaltende Abstände für die Ausweisung neuer Wohngebiete künftig deutlich kleiner werden. Ab 2014 spätestens 2016 steht damit der größte Teil des Silogebietes rechtlich für Siedlungszwecke zur Verfügung. Auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen ist es zudem sinnvoll zu prüfen, in welchem Umfang bisherige Siedlungsbeschränkungen für Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd künftig möglicherweise entfallen und in welcher Größenordnung auch hier zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts des dringenden Bedarfs an Siedlungsflächen ist es geboten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Silogebietes zu schaffen, sowie gesicherte Bewertungen über künftige Sicherheitsabstände im Hinblick auf Wohnungsbaumöglichkeiten im Stadtteil Sindlingen zu erarbeiten.Nebenvorlage: Anregung vom 25.09.2012, OA 246 Antrag vom 22.09.2012, OF 499/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2012Sie sind hier
    NRNR 374Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzen
    STVV-Antrag · SPD
  2. 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 100Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage NR 374 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Anregung OA 246 2012 1. Die Vorlage NR 374 dient unter Hinweis auf OA 246 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 499/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFreie WählerREP
Ablehnung:
GrüneLinke
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFreie WählerREP
Ablehnung:
GrüneLinke
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und REP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und REP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 01.10.2012
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 374 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Vorlage NR 374 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
zu 1 / Ziffer 3. bis 5)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPPiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFreie WählerPiratenRömerLinke
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 374 = Ziffern 1., 3. bis 5. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 246 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 374 = Ziffern 1., 3. bis 5. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 246 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage NR 374 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 407 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 409 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 6. Die Vorlage NR 410 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage NR 411 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Beratung der Vorlage B 305 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage NR 349 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 1 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 1 / Ziffer 3. bis 5)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFreie WählerPiratenRömerLinkeÖkoLinX-ARL
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 5)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 6)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 7)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 8)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 9)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 18 · 11.03.2013
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 100) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2361,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen