Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd
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Anregung vom 21.01.2014, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 911/6 vom 09.12.2013
Betreff: Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd Vorgang: B 100/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) das vom Dezernat für Planen und Bauen avisierte Einzelfallgutachten zu Auswirkungen der Seveso-II-Richtlinie auf geplante Wohnungsbauvorhaben in Sindlingen-Nord auch auf das Baugebiet Sindlingen-Süd auszudehnen, b) über den Sachstand bzw. vorliegende Ergebnisse des im Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 100, unter Ziffer 5. avisierten aktualisierten Gutachtens der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG zur Situation im Industriepark Höchst zu berichten.
Begründung: Pressemeldungen war zu entnehmen, dass das Planungsdezernat ein Einzelfallgutachten in Bezug auf die Seveso-II-Richtlinie erstellen will, um eine Wohnbebauung südwestlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung zu ermöglichen. Ebenso dringend erforderlich ist jedoch auch ein Gutachten über das potenzielle Wohnungsbaugebiet Sindlingen-Süd (ehemaliger Bebauungsplan Nr. 313), für das bereits 1996 ein Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich vorgestellt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2013BB 100Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau und Verkehrsberuhigung in Unterliederbach und Höchst nutzen Eine Chance für Frankfurt - Möglichkeiten für Wohnungsbau im Silogebiet und in Sindlingen nutzenMagistratsbericht
- 9. Dezember 2013OFOF 911/6Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2014Sie sind hierOAOA 457Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdAnregung
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 565Baugebiete Sindlingen-Nord und Sindlingen-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)