Werden Standards des Blindenleitsystems bei Ausschreibungen von Verkehrsbaumaßnahmen zugrunde gelegt?
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Anfrage vom 19.01.2011, A 1365
Betreff: Werden Standards des Blindenleitsystems bei Ausschreibungen von Verkehrsbaumaßnahmen zugrunde gelegt? Die Straßenkreuzung Heerstraße / Damaschkeanger / Alt-Praunheim / Haingrabenstraße soll zum Kreisverkehr umgebaut werden. Bei der entsprechenden Ausschreibung Nr. 66-2010-00134 des Amtes für Straßenbau und Erschließung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2010, gehört zum Leistungsumfang, "ca. 150 qm Behindertenleitsysteme erstellen". Dieser Ausschreibung liegt die Magistratsvorlage M 124/2010 zugrunde. Darin steht, daß Grundlage für den barrierefreien Umbau der genannten Kreuzung der mit der Behindertenbeauftragten abgestimmte "Arbeitsplan Barrierefreiheit" sei. Unklar ist der in der Ausschreibung verwendete Begriff "Behindertenleitsysteme", da er keine Standards vorgibt. Der Begriff "Behindertenleitsysteme" ist nicht identisch mit dem "Arbeitsplan Barrierefreiheit". Unterschiedliche Begriffe lassen Spielräume und Interpretationen zu und führen in Frankfurt erfahrungsgemäß dazu, daß auch in jüngster Zeit keine Standards des Blindenleitsystems eingehalten werden. Erschwerend kommt hinzu, daß der städtische "Arbeitsplan Barrierefreiheit" von 2009 bisher nicht auf www.frankfurt.de veröffentlicht wurde. Die bisher von der Stadt entwickelten Standards sind der Bevölkerung somit nicht bekannt. Theorie (Standards) und Praxis (Bauausführung durch das Amt für Straßenbau- und erschließung) können von von der Bürgerschaft somit nicht verglichen werden. Die Stadt sorgt beim Thema Barrierefreiheit nicht für die größtmögliche öffentliche Information. Fachpersonen, die sich mit dem Thema Barrierefreiheit intensiv befassen, stellen fest, daß die Standards des "Arbeitsplans Barrierefreiheit" nicht eingehalten werden. Mehrere negative Beispiele aus jüngster Zeit sind: Der Übergang Zeil / Hasengasse mit grauen statt weißen Rippenplatten, der Kreuzungsbereich Eschenheimer Turm mit ungenügendem, rudimentärem Leitsystem, die an der gefährlichen Seite verlegten Rippenplatten in Laufrichtung an der nördlichen Querung der Station Lindenbaum sowie die fehlenden Bodenindikatoren an den Fußwegquerungen über die Schienen der U8 und U9 auf dem Riedberg. Die Verkehrssicherheit von Personen, die auf Leitsysteme angewiesen sind, ist nicht gewährleistet, wenn die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung Sicherheits- und Orientierungsstandards regelmäßig mißachten und keine oder völlig unzulängliche Bauabnahmekontrollen durchführen.Leider sind deshalb Abweichungen von Standards beim Blindenleitsystem auch bei der beschlossenen Baumaßnahme zum Kreisverkehr in Praunheim zu befürchten. Beim Kreisverkehr in Praunheim sind zusätzlich die Standards des Positionspapiers der Fachgruppe "Mobil in Frankfurt" vom November 2010 hinzuzuziehen, um eine exakte barrierefreie Bauausführung zu gewährleisten. Das Positionspapier der Fachgruppe, in der BSBH, Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und Pro Retina Deutschland e.V. kooperieren, ist als Anlage des Linke-Antrags NR 2139/2011 abzurufen. Das Positionspapier verdeutlicht in Textform die Standards für ein Blindenleitsystem auf der Grundlage des hessischen Leitfadens "Unbehinderte Mobilität". Bekanntlich erspart genaue Planung spätere Kosten des Umbaus bzw. der notwendigen Nachbesserungen, die alle aus Steuergeldern aufgebracht werden müssen. Es kann erwartet werden, daß die Stadt beim Leitsystem Kreisverkehr Praunheim verläßlich arbeiten sollte, auch, um die UN-Behindertenkonvention umzusetzen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Was ist mit dem Begriff "Behindertenleitsysteme" in der genannten Ausschreibung genau gemeint?
- Wie lautet der genaue Text zum Bau des Blindenleitsystems im Leistungskatalog an die Baufirmen?
- Wird bei dem Bauvorhaben Praunheim - Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz - der städtische "Arbeitsplan Barrierefreiheit" konsequent eingehalten? Wenn nein, welche Änderungen werden aus welchen Gründen im Leistungskatalog ausgeschrieben?
- Wird die Stadt das genannte Bauvorhaben entsprechend den Standards des Positionspapiers der Gruppe "Mobil in Frankfurt" vom November 2010 umsetzen? Wenn nein, welche Standards werden aus welchen Gründen nicht eingehalten?
- Ist vorgesehen, daß die FBAG, der BSBH und die städtische Behindertenbeauftragte die Baumaßnahme abnehmen? Ist vertraglich vereinbart, daß bei Fehlern und Abweichungen von den Standards und dem Leistungskatalog kurzfristig von der Baufirma nachgebessert wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2011Sie sind hierAA 1365Werden Standards des Blindenleitsystems bei Ausschreibungen von Verkehrsbaumaßnahmen zugrunde gelegt?STVV-Anfrage · LINKE.
- 8. April 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 182Werden Standards des Blindenleitsystems bei Ausschreibungen von Verkehrsbaumaßnahmen zugrunde gelegt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate