Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
Beschluss zuM_213_2025Stadtverordnetenversammlung
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29. Januar 2026
29. Januar 2026
Zusammenfassung
Die Vorlage umfasst die Anpassung und Ergänzung der städtischen Erbbaurechtsverträge, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Vorgeschlagen ist eine Reduzierung des Erbbauzinses unter bestimmten Bedingungen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. Das Ziel ist es, die Mieten im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete zu halten und entsprechende sozialpolitische Vorgaben zu integrieren.
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Beschluss
Der Vorlage M 213 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: I. 1. Unter 1.3 auf Seite 3 wird der Punkt "Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage." in "Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage." geändert und mit dem Zusatz "Dabei wird die OVM nicht überschritten." ergänzt. 2. Die Deckelung bei der Familienermäßigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind auf Seite 4 wird gestrichen. Die bisherige Regelung bleibt bestehen, bei der pro Kind eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20 % des Erbbauzinses gewährt wird. (NR 1501 Ziffern 1. und 2.) II. Unter Punkt 6. Familienermäßigung wird der Halbsatz "die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen." gestrichen. (NR 1502) III. Die Vorlagen NR 1498 und NR 1505 sowie die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 werden abgelehnt. IV. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.