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PAR 4198 2024§ 4198KENNTNIS

Barrierefreie Haltestellen

Beschluss zuB_394_2023
Gremium

Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Sitzung

23

Beschlussdatum

22. Januar 2024

Gremiensitzung

22. Januar 2024

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur vollständigen Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 nicht für alle Fälle gilt, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen benannt sind. Ziel ist es, die Barrierefreiheit für alle Menschen zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)