PAR 411 2026§ 411KENNTNIS
Konsequenzen des Urteils Az. 33029 C 130/25 zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung
Beschluss zuB_245_2026Gremium
Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung
1
Beschlussdatum
22. September 2026
Gremiensitzung
22. September 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat wird Maßnahmen ergreifen, um Mieter:innen und Wohnungssuchenden die aktuellen rechtlichen Bedingungen und ihre Rechte nahezubringen. Dies geschieht parallel zur Einführung einer neuen Mieterschutzverordnung bis November 2026. Ziel ist es, faire und transparente Mietverhältnisse zu fördern und den Verbraucherschutz zu stärken.
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Beschluss
Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)