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PAR 3250 2023§ 3250UEBERWIESEN

KEG ausschließlich in öffentlicher Hand

Beschluss zuNR_598_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

22

Beschlussdatum

11. Mai 2023

Gremiensitzung

11. Mai 2023

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Überführung der Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand, um die Kontrolle über die Wohnraumversorgung zu sichern und die Wohnungsnot in Frankfurt zu lindern. Die KEG soll ausschließlich an gemeinnützige Wohnprojekte oder die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding weiterveräußert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 598 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird beauftragt, die Konversions‐Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand zu überführen. 2. Die Weiterveräußerung von Liegenschaften und Wohnobjekten durch die KEG soll ausschließlich an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen."