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KEG ausschließlich in öffentlicher Hand

Vorlagentyp: NRLINKE
37 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Überführung der Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand, um die Kontrolle über die Wohnraumversorgung zu sichern und die Wohnungsnot in Frankfurt zu lindern. Die KEG soll ausschließlich an gemeinnützige Wohnprojekte oder die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding weiterveräußert werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand zu überführen.
  2. Die Weiterveräußerung von Liegenschaften und Wohnobjekten durch die KEG soll ausschließlich an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen.

Begründung

Die KEG wurde 1995 als Public Private Partnership-Unternehmen für die Entwicklung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften und deren Umnutzung für zivile Zwecke gegründet. Seitdem sind die Stadt Frankfurt am Main und die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) zu jeweils 50 Prozent Anteilseigner*innen des Unternehmens. Die BSMF ist ein privater Dienstleister. Zielsetzung der KEG ist der Erwerb und die Entwicklung brachliegender Flächen, deren bisherige Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll. Ziel ist die anschließende Veräußerung an private Investor*innen. In Frankfurt verschärft sich die Wohnungsnot seit Jahren: Zahlreiche Menschen haben große Schwierigkeiten angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Um breite Schichten, vor allem Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, mit ausreichend Wohnraum versorgen zu können, müssen verschiedenste wohnungspolitische Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Entwicklung von mindergenutzten Flächen für den Wohnungsbau ist ein wichtiger Baustein, um das Wohnungsangebot in Frankfurt zu erhöhen und die Wohnungsnot zu lindern. Wohnen ist integraler Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Der private Wohnungsmarkt führt zu einer Verschärfung der Wohnungsnot, da Bauprojekte von privaten Akteur*innen am Bedarf vorbei gebaut werden. Um die volle Kontrolle und Transparenz über die Versorgung mit Wohnraum sowie der Preisgestaltung der Mieten zu gewinnen, ist es notwendig, dass die KEG zu 100 Prozent in städtische Hand überführt wird. Die KEG steht ebenfalls in der Verantwortung, Frankfurter*innen mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Diesen Auftrag kann sie nur erfüllen, wenn der Einfluss der Kommune auf das Unternehmen substanziell ausgeweitet und mehrheitlich gesichert wird. Die jetzige Public-Private Partnership der KEG bedeutet konkret, dass die Privatisierung von Grundstücken lediglich zeitlich verzögert wird. Das führt in der Konsequenz dazu, dass Gewinne mithilfe öffentlicher Beteiligung privatisiert werden und in der Hand weniger Konzerne bleiben, während Verluste kollektiviert und von der Allgemeinheit gezahlt werden. Jedes Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von der KEG an einen privaten Gesellschafter ausgeschüttet, während wertvolle Grundstücke aus der Hand gegeben werden an private Investor*innen. Die Zielsetzung von privaten Unternehmen ist immer die Gewinnmaximierung. Dies steht im grundsätzlichem Widerspruch zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Es ergeben sich dadurch oftmals Probleme wie Kostenexplosionen, zeitliche Verzögerungen und nicht zuletzt Qualitätsmängel. Aus diesen Gründen muss der Transfer öffentlicher Infrastruktur an den privaten Sektor beendet werden: Die KEG gehört in ausschließlich öffentliche Hand. Daseinsvorsorge darf nicht privatisiert werden. Öffentliche Grundstücke dürfen nicht zum Zweck der Spekulation oder Gewinnmaximierung, sondern ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und öffentliche Wohnungsgesellschaften weiterveräußert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und sozialverträglich agieren. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss wieder in die öffentliche Verantwortung der Stadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2023Sie sind hier
    NRNR 598KEG ausschließlich in öffentlicher Hand
    STVV-Antrag · Linke
  2. 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 426KEG ausschließlich in öffentlicher HandMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 16 · 13.03.2023
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 598 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 16 · 21.03.2023
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 598 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 28.03.2023
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 598 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage NR 598 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 598 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage NR 598 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage NR 598 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 26.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 598 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 21 · 17.10.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 598 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 23 · 23.01.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 426 vom 06.11.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3250,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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