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PAR 3240 2023§ 3240UEBERWIESEN

Park-and-ride-Anlage/Mobilitätsstation Taunusblick

Beschluss zuNR_602_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

22

Beschlussdatum

11. Mai 2023

Gremiensitzung

11. Mai 2023

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Planung einer Park-and-Ride-Anlage an der A5 bei Taunusblick, um den Autoverkehr in Frankfurt zu reduzieren und den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern. Die Anlage soll eine Mobilitätsstation mit verschiedenen Verkehrsanbindungen beinhalten, was zur Entlastung des Stadtgebiets beitragen soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Die Vorlage NR 602 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Autobahn GmbH und den umliegenden Kommunen eine Planung für den Bau und die ÖPNV-Anbindung einer Park-and-Ride-Anlage an der A 5 an der Park- und Rastanlage Taunusblick zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen. Die Planung soll folgende Aspekte enthalten: 1. Es ist nicht nur eine Park-and-Ride-Anlage für Pkw vorzusehen, sondern eine verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstation mit einer Anbindung an die Radschnellverbindung Vordertaunus - Frankfurt, mit Fahrradparkplätzen, Carsharing-Stellplätzen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 2. Der ÖPNV-Anschluss der künftigen Park-and-Ride-Anlage Taunusblick ist durch eine Verlängerung der Stadtbahntrasse von der jetzigen Endstation Heerstraße in Praunheim herzustellen. 3. Der Bau der Gleise und damit der Abzweig von der Heerstraße zu einer Park-and-Ride-Anlage Taunusblick ist so zu vorzunehmen, dass auch weiterhin künftig eine zusätzliche Trasse und damit eine Führung der Stadtbahn zum Nordwestzentrum möglich ist. Über mögliche Betriebskonzepte ist zum geeigneten Zeitpunkt zu entscheiden. Das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt Nord der Regionaltangente West darf keinesfalls negativ beeinflusst werden." 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Nagel, Luxen, Papke und Dr. von Franqué sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis.