Park-and-ride-Anlage/Mobilitätsstation Taunusblick
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Planung einer Park-and-Ride-Anlage an der A5 bei Taunusblick, um den Autoverkehr in Frankfurt zu reduzieren und den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern. Die Anlage soll eine Mobilitätsstation mit verschiedenen Verkehrsanbindungen beinhalten, was zur Entlastung des Stadtgebiets beitragen soll.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Taunusblick — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere19.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Taunusblick per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Autobahn GmbH und den umliegenden Kommunen eine Planung für den Bau und die ÖPNV-Anbindung einer Park-and-Ride-Anlage an der A 5 an der Park- und Rastanlage Taunusblick zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen.
Die Planung soll folgende Aspekte enthalten:
- Es ist nicht nur eine Park-and-Ride Anlage für Pkw vorzusehen, sondern eine verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstation mit einer Anbindung an die Radschnellverbindung Vordertaunus - Frankfurt, mit Fahrradparkplätzen, Carsharing-Stellplätzen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
- Der ÖPNV-Anschluss der künftigen Park-and-Ride-Anlage Taunusblick ist durch eine Verlängerung der Stadtbahntrasse von der jetzigen Endstation Heerstraße in Praunheim herzustellen.
- Der Bau der Gleise und damit der Abzweig von der Heerstraße zu einer Park-and-Ride-Anlage Taunusblick ist so zu vorzunehmen, dass auch weiterhin künftig eine zusätzliche Trasse und damit eine Führung der Stadtbahn zum Nordwestzentrum möglich ist. Über mögliche Betriebskonzepte ist zum geeigneten Zeitpunkt zu entscheiden.
Das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt Nord der Regionaltangente West darf keinesfalls negativ beeinflusst werden.
Begründung
Park-and-Ride-Anlagen, und insbesondere in der Ausprägung als Mobiliätsstationen, sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende. Sie tragen dazu bei, den Autoverkehr in der Frankfurter Innenstadt durch einen Umstieg auf den ÖPNV oder andere Verkehrsmittel zu reduzieren. Angesichts der großen Zahl der Einpendler über die A5 aus Richtung Friedberg und der Wetterau hat eine Park-and-Ride-Anlage an der Tank- und Raststätte Taunusblick ein großes Potential zur Entlastung des Frankfurter Stadtgebietes von Autoverkehr. Zwar sind wohortnahe Park-and-Ride-Anlage generell zu bevorzugen. Dies ist jedoch häufig durch das Suchen und Finden von Umlandkommunen, die bereit sind, eine Anlage zu bauen, sehr zeitaufwendig und oft ist auch noch kein attraktiver ÖPNV-Anschluss vorhanden. Bei der Tank- und Rastanlage Taunusblick ist eine Realisierung daher leichter möglich und deswegen die Aufnahme einer zügigen Planung einschließlich der ÖPNV-Anbindung wohl begründet. Mobilitätsstationen sind Verknüpfungspunkte zwischen den Verkehrsträgern und unterstützen ein multimodales Verkehrsverhalten, also einen einfachen Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln. Eine Mobilitätsstation an der Rastanlage Taunusblick kann an die Radschnellverbindung Vortaunaus - Frankfurt angebunden werden, sichere und wettergeschützte Radabstellbügel, Carsharing-Stellplätze und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2023Sie sind hierNRNR 602Park-and-ride-Anlage/Mobilitätsstation TaunusblickSTVV-Antrag · CDU
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 308Park-and-ride-Anlage/Mobilitätsstation TaunusblickMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung); farbechte/LINKE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)