Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Beschluss zuM_189_2021Stadtverordnetenversammlung
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31. März 2022
31. März 2022
Zusammenfassung
In der Vorlage wird die Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Stiftstraße 32 in Frankfurt am Main vorgeschlagen. Aufgrund des Instandhaltungsstaus und des Modernisierungsbedarfs wird die Vergabe an die Lyson Group als sinnvollste Lösung betrachtet, um eine fachgerechte Instandhaltung und Sanierung zu gewährleisten.
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Beschluss
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlagen M 189 und NR 233 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage M 189 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurücküberwiesen. Die leerstehenden Wohnungen werden übergangsweise für die Unterbringung von geflüchteten Menschen hergerichtet und genutzt. Neu freiwerdende Wohnungen werden ebenfalls hierfür genutzt. Der Magistrat wird gebeten, nach der dringend benötigten Übergangsnutzung für geflüchtete Menschen, eine Konzeptvergabe in Erbpacht für das städtische Grundstück "Stiftstraße 32" vorzubereiten. (NR 332) 3. Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt.