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Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: V
4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 fordert eine Überprüfung, ob es eine städtische Verfügung zum Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang gibt oder ob eine solche Verfügung in Aussicht genommen werden kann. Anlass sind die illegalen Parkvorgänge bei Veranstaltungen, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Stadtteils darstellen. Eine adäquate Regelung wäre zur Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung im Stadtteil dringend erforderlich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 25.11.2024 antworten müssen. Seit 671 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Am Bornheimer Hang — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung gebeten, ob es die im Jahre 2017 genannte Verfügung zum Schutz des Stadtteils Riederwald gibt oder nicht. Weiterhin fragt der Ortsbeirat, ob der Magistrat ggf. eine solche Verfügung erlassen wird.

In der Stellungnahme von 2017, ST 2298, hatte der Magistrat mitgeteilt, "aufgrund städtischer Verfügung" gelte für einen Mieter des Stadions, er müsse auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den zu sichernden Stadtteil Riederwald stellen.

Begründung

Leider gibt es bisher keine Verbesserung der Situation, dass bei Großveranstaltungen im Stadion der westliche Teil der Siedlung Riederwald von Autos überschwemmt wird, die im großen Stil illegal parken. Der Ortsbeirat begrüßt die Veranstaltungen, wünscht sich aber, dass die Stadt oder der Veranstalter die Einfahrt von fremden Besuchern in den Stadtteil verhindert, wie es früher der Fall war und anlässlich der Dippemess noch ist. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang zuletzt in der Stellungnahme ST 1269 auf die hessische Versammlungsstättenrichtlinie verwiesen, die dem Betreiber einen Ordnungsdienst vorschreibt. Der Ortsbeirat hat beim Studium der Richtlinie dort allerdings keinen Hinweis auf den Schutz des Stadionumfeldes gefunden; die Richtlinie bezieht sich vollständig auf den Schutz der Versammlungsstätte selbst. Unabhängig davon wird der Ortsbeirat das Gespräch mit dem Stadionbetreiber FSV Frankfurt suchen, wie in der Stellungnahme ST 1269 angeregt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. September 2024 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anfrage ein. Sie geht auf OF 783/11 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 24. September 2025. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 18. November 2024 mit der Stellungnahme ST 1947. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 11 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 2 · 08.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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