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Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 989 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 13.03.2014

Betreff: Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang Oberhalb der Rosa-Luxemburgstraße, zwischen dem jüdischen Friedhof Niederursel an der B AB 5 und der Kreuzerhohl befinden sich zahlreiche alte aber ungepflegte und zugewucherte Apfelbäume und kleine Feldstücke. Das Baugeschehen vom Riedberg nähert sich immer schneller diesem Gebiet an. Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Dieser Bereich ist nun Bestandteil des Bebauungsplanes 803 Ä6. Dieses Gebiet liegt an einem Lärmschwerpunkt mit Durchfahrtsstraßen, Autobahn und U-Bahntrassen. Wer wird diese verlärmte Flächen langfristig pflegen wollen?
  2. Ist es eine Überlegung wert, diese Streuobstwiesen den Neubürgern des Stadtteiles Riedberg, insbesondere im zukünftigen und angrenzenden Neubaugebiet "Am Niederurseler Hang", zur Pacht anzubieten?
  3. Wo sind die Ausgleichsflächen für die dort versiegelten Flächen des Straßenbaus (Stauffenberg-Allee)? Könnten die kleineren Feldstücke zwischen den Streuobstwiesen mit Streuobstsorten bepflanzt werden (als mögliche Ausgleichsfläche)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2014OFOF 427/8Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler HangOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. März 2014Sie sind hier
    VV 989Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang
    Anfrage
  3. 14. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 903Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler HangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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