Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 903
Betreff: Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang Zu 1.: Durch die Aufnahme der Streuobstwiesen, Feldgehölze und landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 A6 erfolgt keine Änderung in den Eigentumsverhältnissen. Sie befinden sich teilweise in privater und teilweise in öffentlicher Hand. Eine Bewirtschaftung und Pflege liegt weiterhin in der Verantwortung der Eigentümer.
Zu 2.: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, vorhandene und auch neu anzulegende Streuobstwiesen, die auf städtischen Grundstücksflächen liegen, zu pachten. Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde. Eine Pacht privater Flächen ist privatrechtlich mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären.
Zu 3.: Ausgleichsflächen für Eingriffe in Streuobstbestände durch die neu anzulegende Graf-von-Staufenberg-Allee liegen bereits teilweise südlich des Straßenverlaufs und nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Anlage von Streuobstwiesen ist hier vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2014OFOF 427/8Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler HangOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. März 2014VV 989Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler HangAnfrage
- 14. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 903Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab