Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
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- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Hammarskjöldring per E-MailBegründung
Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 entstanden aus Vorlage: OF 418/8 vom 10.03.2014
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche besondere Gefahrenlage, das heißt, welches Risiko eines Schadens für Menschen oder Sachen von erheblichem Wert, hat aufgrund der örtlichen Verhältnisse in den genannten Straßenabschnitten, die seit Jahrzehnten mit der innerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h befahren werden durften, neuerdings bestanden, so dass 2012 über die bestehenden Tempo-30-Zonen vor den anliegenden beiden Schulen hinaus eine Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderlich wurde?
- Welche Unfallstatistik im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen kann der Magistrat für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg für die zurückliegenden 20 Jahre mitteilen?
- Falls die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, welche konkreten Belastungen haben bestanden, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtfertigen und welche anderen, technisch möglichen und finanziell tragbaren baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Einbau von passivem Schallschutz in den betroffenen Häusern) sind zuvor geprüft worden?
- Zu welchen Fahrtzeitverlängerungen für die Buslinien 71, 72 und 73 haben die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den genannten Grundnetzstraßen geführt und welche Kosten hat dies verursacht?
- Überprüft der Magistrat regelmäßig das Fortbestehen der sachlichen Voraussetzungen der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen, ggf. zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg gekommen und wann wird der Magistrat bei Wegfall der Voraussetzungen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2014OFOF 418/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. März 2014Sie sind hierVV 988Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
- 16. Februar 2015STST 244Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
- 30. März 2015OFOF 586/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2015VV 1339Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
- 21. Oktober 2015OFOF 642/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1624Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1