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Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg

Vorlagentyp: V
89 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 entstanden aus Vorlage: OF 418/8 vom 10.03.2014

Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche besondere Gefahrenlage, das heißt, welches Risiko eines Schadens für Menschen oder Sachen von erheblichem Wert, hat aufgrund der örtlichen Verhältnisse in den genannten Straßenabschnitten, die seit Jahrzehnten mit der innerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h befahren werden durften, neuerdings bestanden, so dass 2012 über die bestehenden Tempo-30-Zonen vor den anliegenden beiden Schulen hinaus eine Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderlich wurde?
  2. Welche Unfallstatistik im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen kann der Magistrat für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg für die zurückliegenden 20 Jahre mitteilen?
  3. Falls die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, welche konkreten Belastungen haben bestanden, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtfertigen und welche anderen, technisch möglichen und finanziell tragbaren baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Einbau von passivem Schallschutz in den betroffenen Häusern) sind zuvor geprüft worden?
  4. Zu welchen Fahrtzeitverlängerungen für die Buslinien 71, 72 und 73 haben die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den genannten Grundnetzstraßen geführt und welche Kosten hat dies verursacht?
  5. Überprüft der Magistrat regelmäßig das Fortbestehen der sachlichen Voraussetzungen der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen, ggf. zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg gekommen und wann wird der Magistrat bei Wegfall der Voraussetzungen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2014OFOF 418/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. März 2014Sie sind hier
    VV 988Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
    Anfrage
  3. 16. Februar 2015STST 244Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
  4. 30. März 2015OFOF 586/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. April 2015VV 1339Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
  6. 21. Oktober 2015OFOF 642/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1624Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 33 · 11.09.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 37 · 22.01.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 38 · 12.02.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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