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Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg

Vorlagentyp: OFCDU
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat.

Inhalt

Antrag vom 10.03.2014, OF 418/8

Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Welche besondere Gefahrenlage, das heißt, welches Risiko eines Schadens für Menschen oder Sachen von erheblichem Wert, hat aufgrund der örtlichen Verhältnisse in den genannten Straßenabschnitten, die seit Jahrzehnten mit der innerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h befahren werden durften, neuerdings bestanden, so dass 2012 über die bestehenden Tempo-30-Zonen vor den anliegenden beiden Schulen hinaus eine Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderlich wurde?
  2. Welche Unfallstatistik im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen kann der Magistrat für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg für die zurückliegenden 20 Jahre mitteilen?
  3. Falls die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, welche konkreten Belastungen haben bestanden, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtfertigen und welche anderen, technisch möglichen und finanziell tragbaren baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Einbau von passivem Schallschutz in den betroffenen Häusern) sind zuvor geprüft worden?
  4. Zu welchen Fahrtzeitverlängerungen für die Buslinien 71, 72 und 73 haben die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den genannten Grundnetzstraßen geführt und welche Kosten hat dies verursacht?
  5. Überprüft der Magistrat regelmäßig das Fortbestehen der sachlichen Voraussetzungen der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen, ggf. zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg gekommen und wann wird der Magistrat bei Wegfall der Voraussetzungen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen?Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 10. März 2014Sie sind hier
    OFOF 418/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. März 2014VV 988Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
  3. 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 244Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
  4. 30. März 2015OFOF 586/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. April 2015VV 1339Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 28 · 27.03.2014
TO I, TOP 14
Angenommen
Auskunftsersuchen V 988 2014 Die Vorlage OF 418/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU4 SPDLinkeFDP
Ablehnung:
1 SPDGrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE. und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

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