Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
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- Bessere Beleuchtung des Verbindungswegs vom Schulzentrum zum Praunheimer Weg01.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 244
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Zu Frage 1: Gerade um einen ständigen Geschwindigkeitswechsel zwischen 50 km/h und 30 km/h mit den vom Ortsbeirat beschriebenen Folgen zu vermeiden, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde im Praunheimer Weg an Niederurseler Landstraße bis nach der Europäischen Schule eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet. Im Hammarskjöldring wurde auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, da die von den Bürgerinnen und Bürgern beschriebene subjektive Gefährdungssituation bei einer Prüfung vor Ort nachvollzogen werden konnte. Zu Frage 2: Die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung ergibt sich aus der Auswertung der Unfallsituation in den genannten Straßenabschnitten. Dabei wurden jeweils drei Jahre vor und nach der Einführung von Tempo-30 im Jahr 2011 betrachtet. In beiden Abschnitten konnte für den Zeitraum vor 2011 eine deutliche Unfallhäufung festgestellt werden. Die Situation hat sich mit Einführung von Tempo-30 seit 2011 erheblich verbessert. Im Hammarskjöldring hat sich die Unfallhäufigkeit mehr als halbiert, die Anzahl der Verletzten konnte sogar auf ein Drittel reduziert werden. Im Praunheimer Weg wurde die Unfallhäufigkeit um ein Viertel reduziert, die Anzahl der Verletzten konnte sogar auf ein Viertel verringert werden. Zu Frage 3: Der Magistrat verweist hier auf seine Antwort auf Frage 2. Zu Frage 4: Die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung wurde vorab mit traffiQ abgestimmt. Nach Auskunft von traffiQ entstanden durch die Geschwindigkeitsreduzierungen weder Fahrzeitverlängerungen noch damit verbundene höheren Kosten. Zu Frage 5: Vor diesem Hintergrund der Erläuterungen zu Frage 2 sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Aufhebung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2014OFOF 418/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. März 2014VV 988Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
- 16. Februar 2015Sie sind hierSTST 244Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
- 30. März 2015OFOF 586/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2015VV 1339Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
- 21. Oktober 2015OFOF 642/8Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2015VV 1502Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegAnfrage
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1624Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab