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Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008

Vorlagentyp: V
51 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.10.2013, V 855 entstanden aus Vorlage: OF 167/13 vom 14.10.2013

Betreff: Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008 Die Lärmschutzwand entlang der L 3008 von Massenheim aus kommend ist nach wie vor in einem desolaten Zustand. Vor einiger Zeit wurde die Bepflanzung im Bereich der Holzwand komplett gerodet, was einem Kahlschlag gleich kam. Dieser Zustand ist so nicht haltbar. Der Magistrat wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Was ist beabsichtigt, um die Lärmschutzwand/Holzwand entlang der L 3008 zu reparieren und instand zu setzen?
  2. Wieso wurde eine komplette Rodung der Bepflanzung im Bereich der Holzwand vorgenommen und seitdem nicht wieder aufgepflanzt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2013OFOF 167/13Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L3008Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2013Sie sind hier
    VV 855Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008
    Anfrage
  3. 16. Dezember 2013STST 1740Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Stellungnahme
  4. 4. Februar 2014OFOF 189/13Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Februar 2014OMOM 2915Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenDirektanregung
  6. 5. Mai 2014STST 621Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
  7. 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1330Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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