Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1330
Betreff: Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Auf Anfrage des Magistrats teilte Hessen Mobil mit, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie für die Begehbarkeit der Lärmschutzwand für Bauwerksprüfungen der Grünschnitt notwendig war. Dabei wurde der vorhandene Bewuchs lediglich auf Stock gesetzt. Die Wurzelstöcke sind im Boden verblieben, so dass mit einer deutlichen Begrünung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen ist. Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Gehölze, vor allem auf der Rückseite der Lärmschutzwand, wieder stark ausgetrieben haben und die Lärmschutzwand schon jetzt nur noch sehr eingeschränkt sichtbar ist. Auf der zur L 3008 gerichteten Seite wurden durch Hessen Mobil veranlasst, dass vereinzelt Gehölze nachgepflanzt werden. Hier wurde ebenfalls, wenn auch deutlich geringer, ein Nachwachsen des Bewuchses festgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 167/13Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013VV 855Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Anfrage
- 16. Dezember 2013STST 1740Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Stellungnahme
- 4. Februar 2014OFOF 189/13Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2014OMOM 2915Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenDirektanregung
- 5. Mai 2014STST 621Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
- 6. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1330Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab