Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1740
Betreff:
Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008
Das Bauwerk befindet sich in der Baulast vom Land Hessen (Hessen Mobil).
An der Lärmschutzwand befinden sich keine Schäden von denen eine Verkehrsgefährdung ausgeht. Die Lärmschutzwand wird durch Hessen Mobil regelmäßig geprüft. Werden durch diese Bauwerksprüfungen Schäden festgestellt, die die Standsicherheit oder die Verkehrssicherheit gefährden, werden diese Schäden beseitigt.
Die Rodung an der Lärmschutzwand wurde im Zuge der betrieblichen Unterhaltung durch Hessen Mobil durchgeführt. Diese Rodungen sind unter anderem auch der Prüfbarkeit der Bauwerke geschuldet. Eine planmäßige Aufforstung erfolgt durch Hessen Mobil nicht.
Aufgrund des verkehrssicheren Bauwerkszustandes besteht durch den Magistrat keine Möglichkeit, eine Instandsetzung der Lärmschutzwand durch Hessen Mobil zu fordern. Ebenfalls kann kein Einfluss auf die betriebliche Unterhaltung oder die Grünpflege von Hessen Mobil genommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 167/13Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013VV 855Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Anfrage
- 16. Dezember 2013Sie sind hierSTST 1740Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Stellungnahme
- 4. Februar 2014OFOF 189/13Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2014OMOM 2915Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenDirektanregung
- 5. Mai 2014STST 621Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
- 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1330Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab