Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2915 entstanden aus Vorlage: OF 189/13 vom 04.02.2014
Betreff: Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Vorgang: V 855/13 OBR 13; ST 1740/13 Der Magistrat wird gebeten, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer entlang der L 3008 wieder fachgerecht bepflanzt wird. Mit kleinkronigen Bäumen, Sträuchern und Büschen würde die derzeitige komplette Abrodung behoben werden und eine pflegeleichte Pflanzenwelt entstehen.
Begründung: Die komplette Rodung entlang der Schallschutzmauer ist für Nieder-Erlenbach eine unhaltbare Situation, die so nicht beibehalten werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass eine Wiederbepflanzung stattfindet, die zum einen das Bild entlang der Mauer schöner macht und zum anderen durch einen dichten Bewuchs an Sträuchern und Büschen auch einen Mehrwert zum Schallschutz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 167/13Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013VV 855Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Anfrage
- 16. Dezember 2013STST 1740Aktueller Stand Lärmschutzwand entlang der L 3008Stellungnahme
- 4. Februar 2014OFOF 189/13Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2915Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenDirektanregung
- 5. Mai 2014STST 621Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
- 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1330Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats