Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.06.2013, V 762 entstanden aus Vorlage: OF 292/7 vom 03.06.2013
Betreff: Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof Der Bereich rund um den Rödelheimer Bahnhof wird von Pendlern gerne als gute Parkmöglichkeit genutzt. Die vorhandenen Parkplätze werden daher tagsüber stark frequentiert. Der Ortsbeirat hat schön häufiger darüber diskutiert, wie das Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof durch eine geänderte Preisgestaltung möglichst optimal zur Lösung der Parkplatznot beitragen kann. Der Betreiber des Parkhauses hat nun eine sehr einleuchtende Lösung gefunden. Pro angefangene Parkstunde sind mittlerweile fünf Euro zu entrichten. Das Preisniveau liegt damit noch deutlich über dem des Frankfurter Flughafens und wird sicher neugierige Gäste aus nah und fern anlocken. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Gab es bei der Genehmigung des Parkhauses eine Auflage, die Parkmöglichkeiten zur öffentlichen Nutzung anzubieten, und welche Laufzeit haben diese Auflagen?
- Wurden in dieser Auflage Parkentgelte festgelegt?
- Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt eine öffentliche Förderung für die Parkplätze gegeben?
- Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, den Betreiber zu einer geänderten Preispolitik zu veranlassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2013OFOF 292/7Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2013Sie sind hierVV 762Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer BahnhofAnfrage
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1248Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen