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Leistungsangebot im Rathaus Kalbach

Vorlagentyp: V
72 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, das Leistungsangebot im Rathaus Kalbach durch die Einrichtung eines zweiten Arbeitsplatzes zu erweitern, insbesondere für die Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten. Dies wird als notwendig erachtet, um den Bürgerinnen und Bürgern einen attraktiven Service zu bieten und bestehende Sicherheitsbedenken zu adressieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Begründung

Gerade die turnusmäßig notwendige Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten wäre für viele Bürgerinnen und Bürger ein hoch attraktiver Grund für die Nutzung der Außenstelle Kalbach. Bislang wurden Fragen von Sicherheit und Korruptionsvorsorge als Hinderungsgrund für diese Leistungen angeführt. Die in der Stellungnahme ST 2157 erklärte Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes löst diese Probleme womöglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2020BB 373Bürgerservice stärken, Bürgernähe sichernMagistratsbericht
  2. 5. September 2020OFOF 627/12Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. September 2020OMOM 6598Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachDirektanregung
  4. 14. Dezember 2020STST 2157Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachStellungnahme
  5. 26. April 2021OFOF 25/12Leistungsangebot im Rathaus KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 11. Juni 2021Sie sind hier
    VV 75Leistungsangebot im Rathaus Kalbach
    Anfrage
  7. 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 6Leistungsangebot im Rathaus KalbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12

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