Leistungsangebot im Rathaus Kalbach
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Rathaus Kalbach für den Bürgerservice nicht ideal ist und aufgrund von personellen Engpässen und räumlichen Einschränkungen derzeit geschlossen bleiben muss. Die Bürgerinnen und Bürger werden auf das neu eröffnete Bürgeramt Nordwest verwiesen, welches eine moderne und gut erreichbare Alternative bietet.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich liegt es gleichermaßen im Interesse des Magistrats - Bürgeramt, Statistik und Wahlen - wie der Bürgerinnen und Bürger, an allen Standorten das vollständige Dienstleistungsspektrum anzubieten. Dazu gehören auch die Beantragung und Ausgabe von Pässen und Ausweisen.
Dies setzt allerdings neben den räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine personelle Besetzung voraus, die der Nachfrage nach Dienstleistungen Stand halten kann. Der Ansturm auf die Bürgerämter ist gegenwärtig ungebrochen, das vorhandene Personal kann dem leider nicht vollständig gerecht werden. Viele Bürgerinnen und Bürger beantragen Pässe für einen möglichen Urlaub, der im letzten Jahr ausfallen musste.
Die Bundestagswahl reißt nach den Kommunalwahlen im März ein weiteres großes Loch in die Personaldecke. Es ist wichtig, alle verbleibenden Ressourcen an den großen Standorten zu bündeln und besonders effektiv in der Publikumsbedienung einzusetzen.
Das Rathaus Kalbach bietet den Kalbacher Einwohnerinnen und Einwohnern kurze Wege, ist darüber hinaus jedoch für den Bürgerservice nicht ideal. Die Einrichtung eines zweiten vollwertigen Bedien-Arbeitsplatzes dort scheiterte trotz intensiver Planungen und Gesprächen mit den übrigen Nutzerinnen und Nutzern. In den beengten Räumlichkeiten konnte infolgedessen nur ein kleiner Hintergrundplatz geschaffen werden. Dieser erfüllt den Zweck, den Anforderungen nach Prävention und Sicherheit nachkommen zu können, was nur bei der Anwesenheit von zwei Beschäftigten gewährleistet werden kann. Dem Infektionsschutz dienende Schutzabstände können dabei jedoch nicht eingehalten werden. Daher muss der Standort aktuell geschlossen bleiben.
Verzögerungen bei der Publikumsbedienung können bei nur einem Bedienplatz schwieriger wieder aufgeholt werden, als dies bei mehreren Plätzen der Fall ist. Um dem gerecht zu werden, müssen Zeitpuffer in das Terminsystem eingeplant werden. Das reduziert wiederum das Angebot.
Die Ausgabe von Pässen und Ausweisen erfolgt in den größeren Standorten an den Dokumentenausgaben. Dadurch können die vergleichsweise schnellen Dienstleistungen von dem allgemeinen Besucherstrom getrennt und besonders zügig erbracht werden. Dies ist in den Außenstellen nicht möglich.
Aufgrund der Gesamtsituation ist die Wiedereröffnung der Außenstelle Kalbach noch nicht terminiert.
Mit dem neu eröffneten Bürgeramt Nordwest steht den Kalbacherinnen und Kalbachern aber auch in der Zwischenzeit eine moderne und zudem gut erreichbare Alternative zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2020BB 373Bürgerservice stärken, Bürgernähe sichernMagistratsbericht
- 5. September 2020OFOF 627/12Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2020OMOM 6598Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachDirektanregung
- 14. Dezember 2020STST 2157Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachStellungnahme
- 26. April 2021OFOF 25/12Leistungsangebot im Rathaus KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021VV 75Leistungsangebot im Rathaus KalbachAnfrage
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 6Leistungsangebot im Rathaus KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab