Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle Kalbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die zeitnahe Öffnung des Bürgeramtes Nordwest in Kalbach, um den Bürger*innen ein verwaltungsmäßiges Angebot in der Nähe zu bieten. Dies ist besonders wichtig für ältere Bürger*innen, die aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten haben, andere Verwaltungsstellen aufzusuchen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird im Hinblick auf den oben genannten Bericht 373 vom 21.08.2020 gebeten, zeitnah die Maßnahmen umzusetzen, damit den Bürger*innen ein verwaltungsmäßiges Angebot in Stadtteil Nähe zur Verfügung steht.
Begründung
Seit längerem müssen alle Besucher*innen des Bürgeramtes den Weg in eine andere Verwaltungsstelle (z. B. Nieder-Eschbach) ausweichen. Da dies nun gerade älteren Bürger*innen einen gewissen Aufwand verbunden mit Schutzmaßnahmen im Zuge der Pandemie mit sich bringt, ist die hiesige Verwaltungsstelle wieder zu öffnen. Abschließend ist festzustellen, dass sich aus dem aktuellen Bericht nicht ergibt, dass diese Verwaltungsstelle geschlossen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2020BB 373Bürgerservice stärken, Bürgernähe sichernMagistratsbericht
- 5. September 2020Sie sind hierOFOF 627/12Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2020OMOM 6598Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachDirektanregung
- 14. Dezember 2020STST 2157Öffnung des Bürgeramtes Nordwest, Außenstelle KalbachStellungnahme
- 26. April 2021OFOF 25/12Leistungsangebot im Rathaus KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021VV 75Leistungsangebot im Rathaus KalbachAnfrage
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 6Leistungsangebot im Rathaus KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU