Fragen zu der Siedlung Höhenblick
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Höhenblick — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Sanierung Kurhessenstraße: Fahrbahnanhebungen wirksam ausführen, Tempo 30 sichtbar machen, Einmündung Höhenblick ordnen, mehr Bäume oder Sträucher pflanzen16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Orangefarbene Bänke09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 21.08.2008, V 736 entstanden aus Vorlage: OF 742/9 vom 07.08.2008
Betreff: Fragen zu der Siedlung Höhenblick Vorgang: Schreiben der Anliegergemeinschaft Höhenblick vom 02.07.2008 und 17.07.2008 Für das Haus Höhenblick 54 ist nach Aussagen von Anwohnern und Anwohnerinnen ein Bauantrag eingereicht, der den Abriss der bestehenden Doppelhaushälfte, einen in der Grundfläche erweiterten Neubau und eine Aufstockung um ein Staffelgeschoss vorsieht. Mit der denkmalgeschützten Ernst-May-Siedlung Höhenblick bildet diese Häuserreihe ein harmonisches Ensemble. Nach den Recherchen einer Anwohnerin hat Ernst May dieses Haus persönlich für die individuellen Bedürfnisse des damaligen Stadtrats für Kultur und Schule, Herrn Dr. Keller und seine Familie, geplant. Diese wohnte auch dort. Durch den Krieg wurde das Haus nicht ernsthaft beschädigt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Warum wurde diese Häuserreihe nicht zusammen mit der Ernst-May-Siedlung Höhenblick unter Denkmalschutz gestellt?
- Die Anliegergemeinschaft vertritt: "Die denkmalgeschützte Ernst-May-Siedlung und die Doppelhausreihe bilden objektiv - auch ohne Eintragung - ein architektonisch-ästhetisches Ensemble und damit ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Absatz 2 HessDSchG. Dieses Kulturdenkmal würde durch das Bauvorhaben umgestaltet. Dies ist aber nicht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich (§ 16 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 HessDSchG)." Sind diese Ausführungen zutreffend?
- Nach Auskünften der Anliegergemeinschaft hat der Landeskonservator, Herr Dr. Mohr, sich zu dem Bauvorhaben gegenüber Behörden der Stadt geäußert. Kann dem Ortsbeirat diese Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden?
- Würde durch die geplante Aufstockung die Doppelhauseigenschaft erhalten bleiben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2008OFOF 742/9Fragen zu der Siedlung HöhenblickOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2008Sie sind hierVV 736Fragen zu der Siedlung HöhenblickAnfrage
- 19. November 2008Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1617Fragen zu der Siedlung HöhenblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen