Fragen zu der Siedlung Höhenblick
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2008, ST 1617
Betreff:
Fragen zu der Siedlung Höhenblick
Zu 1.)
Für die Denkmalausweisung ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen verantwortlich.
Zu 2.- 4.)
Da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, kann zu diesen Punkten keine Stellungnahme erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2008OFOF 742/9Fragen zu der Siedlung HöhenblickOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2008VV 736Fragen zu der Siedlung HöhenblickAnfrage
- 19. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1617Fragen zu der Siedlung HöhenblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab