Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.08.2008, V 708 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 22.07.2008
Betreff: Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen beantworten: - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Ortsbeirat und/oder Stadtverordnetenversammlung, die weitere Ausbreitung von Spielhallen/Glückspielangeboten in Rödelheim zu begrenzen? - Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Änderung der Bebauungspläne als Instrument? Mit welchen Bearbeitungszeiten wäre zu rechnen, bis auf diesem Wege weitere Spielhallen vermieden werden könnten? Welche Auswirkungen hätte ein geänderter Beabauungsplan auf den Betrieb der bereits bestehenden Spielhallen? - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse der Ordnungsbehörden vor, die Aufschluss über die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (insbesondere des Jugendschutzes und des Verbots der Geldwäsche) geben? - Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit ein, der Ausbreitung weiterer Spielhallen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen entgegenzutreten? - Was gedenkt die Stadt gegen den zunehmenden Lärm vor den Spielcasinos zu tun? - Welche Möglichkeiten hat die Wirtschaftsförderung, um eine gesunde Mischung an Geschäften im Stadtteil zu fördern?
Begründung: In jüngster Zeit ist ein rapider Anstieg der Zahl der Spielhallen/Glücksspielangebote in Rödelheim zu verzeichnen. Dies führt zu einer Reduktion der Vielfalt des Rödelheimer Einzelhandels und macht den Rödelheimer Einkaufsstandort weniger attraktiv für Kunden. Es steht zu befürchten, dass so eine Abwärtsspirale zu Lasten sowohl der Rödelheimer Bürger als auch der Rödelheimer Geschäftsleute in Gang gesetzt wird. Zudem besteht die Befürchtung, dass die zahlreichen Spielhallen hinsichtlich der angestrebten Kundschaft vor allem Menschen im Auge haben, die eigentlich nicht über überschüssige finanzielle Mittel verfügen, d.h. hier werden möglicherweise Menschen "abgezockt", die ohnehin schon finanzielle Probleme haben. Darüber hinaus stellen viele Bürger die Frage, ob tatsächlich so viele Anbieter in Rödelheim wirtschaftlich auskömmlich arbeiten können, solange alle gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig eingehalten werden. Es besteht die Sorge, einzelne Anbieter könnten in einer rechtlichen Grauzone operieren. Hier wäre eine auf entsprechenden Erkenntnissen der Ordnungsbehörden basierende Klarheit hilfreich, um entweder diese Sorgen zu entkräften oder aber die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2008OFOF 432/7Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008Sie sind hierVV 708Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimAnfrage
- 29. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1529a) Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim b) "Klein - Las Vegas" in Rödelheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen