Sie lesen ein Dokument der Frankfurter Lokalpolitik auf Frankfurt Gestalten — einem unabhängigen Informationsangebot, das erklärt, was Ortsbeiräte und Stadtverordnete beschließen. Was ist das hier? →
a) Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim b) "Klein - Las Vegas" in Rödelheim?
Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2008, ST 1529
Betreff:
a) Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim b) "Klein - Las Vegas" in Rödelheim?
- Die örtliche Zulässigkeit eines Spielhallenbetriebes wird im Baugenehmigungsverfahren unter dem Gesichtspunkt des Bauplanungsrechts geprüft. Die bislang baurechtlich genehmigten Spielhallen in Rödelheim liegen in Bereichen, die planungsrechtlich entweder als Mischgebiet (MI) oder Kerngebiet (MK) festgesetzt bzw. eingeordnet sind. Eine Möglichkeit zur Begrenzung von Spielhallen bietet § 15 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Danach können bauliche Anlagen im Einzelfall unzulässig sein, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Eine Häufung von Spielhallen im Sinne des § 15 BauNVO liegt in Rödelheim bisher nicht vor. Daher wurden die bisher gestellten Bauanträge unter Beachtung der für Mischgebiete von der Rechtsprechung definierten Flächenobergrenze von 100 qm für den Einzelbetrieb genehmigt.
- Es wäre denkbar, vorhandene Bebauungspläne vereinfacht zu ändern und Spielhallen dort insoweit einzuschränken als dies städtebaulich begründet werden kann. Dies setzt eine entsprechende Beschlussfassung der Stadtverordneten voraus.
- Nach § 33i Abs.1 Satz 2 der Gewerbeordnung ( GewO ) können Erlaubnisse für Spielhallen mit Auflagen versehen werden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird grundsätzlich von der Stadtpolizei des Ordnungsamtes überwacht. Derzeit liegen keine Erkenntnisse über Auflagenverstöße vor.
- Ordnungsrechtlich besteht bei Vorliegen der in § 33i GewO genannten Voraussetzungen kein rechtlicher Grund für eine Versagung der Spielhallenerlaubnis. Insbesondere ist eine generelle Versagung am beantragten Standort wegen entgegenstehender polizeilicher Anforderungen an die Lage oder Gefährdung bzw. Belästigung Dritter (vgl. § 33i Abs. 2 Nr. 2 und 3 GewO) immer dann nicht möglich, wenn diese Belange durch geeignete Auflagen berücksichtigt werden können.
- Gem. § 1 der Hessischen Sperrzeitverordnung ist die Sperrzeit bei Spielhallen grundsätzlich auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt. Im begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden. Bei berechtigten Lärmbeschwerden kann gemäß § 4 der Sperrzeitverordnung die zuständige Behörde im Interesse der Bewohner eines Betriebsgrundstücks und der Nachbarn geeignete Maßnahmen (Vorverlegung der Sperrzeit ) einleiten, wenn erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit zu befürchten sind. Die Beweispflicht für die Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme liegt bei der Behörde. Das würde im konkreten Fall bedeuten, dass tatsächlich vorliegende relevante Lärmbelästigungen (Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Immissionsrichtwerte) diesem Betrieb zugeordnet und zum Beispiel durch eine in der Wohnung eines Beschwerdeführers stattfindende Schallpegelmessung objektiv belegt werden können.
- Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Stärkung des Einkaufsstandortes Rödelheim zu forcieren. Der Magistrat sieht die Notwendigkeit, die bereits seit vielen Jahren bestehenden intensiven Kontakte zwischen den Gewerbeberatern der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und dem Gewerbeverein Rödelheim fortzuführen. Die Gewerbetreibenden am Standort Rödelheim sind bereits in der Vergangenheit von der Wirtschaftsförderung finanziell wie organisatorisch unterstützt worden. Der Magistrat beabsichtigt, auf die Eigentümer leer stehender Liegenschaften, die für den Einzelhandel in Frage kommen, zuzugehen und an die Verantwortung für die Entwicklung im Stadtteil zu appellieren. Darüber hinaus plant der Magistrat die Einrichtung eines Leerstandskatasters, das in Kooperation mit dem Gewerbeverein betrieben werden soll. Ziel ist die Gewinnung potenziell geeigneter Einzelhändler für leer stehende Läden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2008OFOF 434/7.Klein - Las Vegas. in Rödelheim?Ortsbeiratsantrag · UDF
- 22. Juli 2008OFOF 432/7Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008VV 708Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimAnfrage
- 12. August 2008VV 709„Klein - Las Vegas“ in Rödelheim?Anfrage
- 29. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1529a) Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim b) "Klein - Las Vegas" in Rödelheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab