Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In jüngster Zeit ist ein rapider Anstieg der Zahl der Spielhallen / Glücksspielangebote in Rödelheim zu verzeichnen. Dies führt zu einer Reduktion der Vielfalt des Rödelheimer Einzelhandels und macht den Rödelheimer Einkaufsstandort weniger attraktiv für Kunden. Es steht zu befürchten, dass so eine Abwärtsspirale zu Lasten sowohl der Rödelheimer Bürger als auch der Rödelheimer Geschäftsleute in Gang gesetzt wird. Zudem besteht die Befürchtung, dass die zahlreichen Spielhallen hinsichtlich der angestrebten Kundschaft vor allem Menschen im Auge haben, die eigentlich nicht über überschüssige finanzielle Mittel verfügen, d.h. hier werden möglicherweise Menschen „abgezockt“, die ohnehin schon finanzielle Probleme haben. Darüber hinaus stellen viele Bürger die Frage, ob tatsächlich so viele Anbieter in Rödelheim wirtschaftlich auskömmlich arbeiten können, solange alle gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig eingehalten werden. Es besteht die Sorge, einzelne Anbieter könnten in einer rechtlichen Grauzone operieren. Hier wäre eine auf entsprechenden Erkenntnissen der Ordnungsbehörden basierende Klarheit hilfreich, um entweder diese Sorgen zu entkräften oder aber die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Inhalt
Antrag vom 22.07.2008, OF 432/7
Betreff:
Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge dem Ortsbeirat die folgenden Fragen beantworten:
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Ortsbeirat und/oder Stadtverordnetenversammlung, die weitere Ausbreitung von Spielhallen / Glückspielangeboten in Rödelheim zu begrenzen?
Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Änderung der Bebauungspläne als Instrument? Mit welchen Bearbeitungszeiten wäre zu rechnen, bis auf diesem Wege weitere Spielhallen vermieden werden könnten? Welche Auswirkungen hätte ein geänderter Beabauungsplan auf den Betrieb der bereits bestehenden Spielhallen?
Liegen dem Magistrat Erkenntnisse der Ordnungsbehörden vor, die Aufschluss über die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (insbesondere des Jugendschutzes und des Verbots der Geldwäsche) geben?
Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit ein, der Ausbreitung weiterer Spielhallen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen entgegenzutreten?
Begründung:
In jüngster Zeit ist ein rapider Anstieg der Zahl der Spielhallen / Glücksspielangebote in Rödelheim zu verzeichnen. Dies führt zu einer Reduktion der Vielfalt des Rödelheimer Einzelhandels und macht den Rödelheimer Einkaufsstandort weniger attraktiv für Kunden. Es steht zu befürchten, dass so eine Abwärtsspirale zu Lasten sowohl der Rödelheimer Bürger als auch der Rödelheimer Geschäftsleute in Gang gesetzt wird.
Zudem besteht die Befürchtung, dass die zahlreichen Spielhallen hinsichtlich der angestrebten Kundschaft vor allem Menschen im Auge haben, die eigentlich nicht über überschüssige finanzielle Mittel verfügen, d.h. hier werden möglicherweise Menschen "abgezockt“, die ohnehin schon finanzielle Probleme haben.
Darüber hinaus stellen viele Bürger die Frage, ob tatsächlich so viele Anbieter in Rödelheim wirtschaftlich auskömmlich arbeiten können, solange alle gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig eingehalten werden. Es besteht die Sorge, einzelne Anbieter könnten in einer rechtlichen Grauzone operieren. Hier wäre eine auf entsprechenden Erkenntnissen der Ordnungsbehörden basierende Klarheit hilfreich, um entweder diese Sorgen zu entkräften oder aber die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2008Sie sind hierOFOF 432/7Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008VV 708Begrenzung der Zahl der Spielhallen in RödelheimAnfrage
- 29. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1529a) Begrenzung der Zahl der Spielhallen in Rödelheim b) "Klein - Las Vegas" in Rödelheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. FARBECHTE und UDF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, SPD, FDP, BFF und REP