Sachstand Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl gebeten. Es wird erwartet, dass die Fragen zur Fertigstellung, Übergabe und rechtlichen Möglichkeiten zeitnah beantwortet werden, um den Stillstand der Bautätigkeiten zu klären.
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Kreuzerhohl — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“05.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Baustelle am Kreuzerhohl12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustelle Kreuzerhohl04.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kreuzerhohl per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wann ist mit der Fertigstellung der Kleingartenanlage zu rechnen?
- Wann erfolgt die Übergabe an den Kleingartenverein Riedberg e. V.?
- Welche Möglichkeiten hat die Stadt, mit dem Insolvenzverwalter weitere rechtliche Schritte zu erörtern, um zeitnah eine neue Auftragserteilung bei einer neuen Firma zu erwirken?
Begründung
Seit rund einem Jahr laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für die neue Kleingartenanlage. Inzwischen ist seit Herbst 2022 ein Stillstand sämtlicher Bautätigkeiten festzustellen. Darüber hinaus wurden auch sämtliche Baumaschinen entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2023OFOF 360/12Sachstand Kleingartenanlage an der Straße KreuzerhohlOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2023Sie sind hierVV 624Sachstand Kleingartenanlage an der Straße KreuzerhohlAnfrage
- 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1055Sachstand Kleingartenanlage an der Straße KreuzerhohlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen