Mercatorstraße 27 und Kepplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage
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Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
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Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 510 entstanden aus Vorlage: OF 257/3 vom 07.03.2017
Betreff: Mercatorstraße 27 und Kepplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage Vorgang: M 217/14 Den Mieterinnen und Mietern des Hauses Mercatorstraße 27 droht Ungemach. Das Gebäude wechselte vor ca. zwei Jahren den Eigentümer. Mitte April wurden sie von der pontarius real estate management GmbH/Hausverwaltung, Frankfurter Straße 149, 63263 Neu-Isenburg, über die beabsichtigte umfangreiche Modernisierung der Wohnanlage informiert. Die nach derzeitiger Kalkulation zu erwartende Mieterhöhung würde circa 4,90 Euro pro Quadratmeter betragen. Hinzu kommt eine Verdoppelung der monatlichen Betriebskosten. Ende Mai 2017 erhielten die Mieterinnen und Mieter von der Mercatorstraße 27 GbR , ebenfalls Frankfurter Straße 149, 63263 Neu-Isenburg, eine Modernisierungsankündigung mit detaillierten Information über Art und Umfang der Maßnahmen, Kostenschätzung, Mieterhöhung, rechtliche Hinweise etc. Die Mieterhöhung wird voraussichtlich nach derzeitiger Kalkulation 5,89 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Mieterinnen und Mieter werden darauf hingewiesen, dass sie das Mietverhältnis nach Zugang der Modernisierungsankündigung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen können - das ist doch etwas. Gesellschafter und Geschäftsführer der Mercatorstraße 27 GbR ist Vassilios Farmakis. Herr Farmakis ist kein Unbekannter. FAZ, FNP und FR haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder über seine Entmietungspraktiken insbesondere im Westend (z. B. Böhmerstraße, Schumannstraße), aber auch im Nordend (Fichardstraße) berichtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wurde die vorgesehene umfangreiche Modernisierung und Instandsetzung der Mercatorstraße 27 von der Bauaufsicht in vollem Umfang genehmigt?
- Sind die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Kriterienkatalogs für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten (M 217 vom 12.12.2014) insgesamt als zulässig zu bewerten?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass in der Kepplerstraße 14 ebenfalls Mietervertreibung stattfindet?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Mieterinnen und Mietern der Mercatorstraße 27 sowie der Kepplerstraße 14 in der heraufziehenden Auseinandersetzung mit den Eigentümern beizustehen?
- Welche Maßnahmen wird der Magistrat vornehmen, um die Mieterinnen und Mieter der Mercatorstraße 27 und der Kepplerstraße 14 mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu unterstützen und vor Schikane und Vertreibung zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2017OFOF 257/3Mercatorstraße 27: Mietervertreibung mit AnsageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2017Sie sind hierVV 510Mercatorstraße 27 und Kepplerstraße 14: Mietervertreibung mit AnsageAnfrage
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2055Mercatorstraße 27 und Keplerstraße 14: Mietervertreibung mit AnsageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen