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Mercatorstraße 27 und Keplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2055

Betreff: Mercatorstraße 27 und Keplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage Zu 1. und 2.: Für die Mercatorstraße 27 wurde ein Bauantrag zum Anbau eines Außenaufzugs, zur Vergrößerung des Treppenhauses sowie zum Anbau von Balkonanlagen am 19.06.2017 aus bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Gründen versagt. Ein neuer Bauantrag liegt dem Magistrat derzeit nicht vor.

Zu 3.: Für die Keplerstraße 14 hat der Magistrat am 15.07.2015 eine Baugenehmigung für den Einbau einer Aufzugsanlage sowie für den Rückbau und das Wiedererrichten des Dachgeschoss im Vorder- und Hinterhaus erteilt. Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend III in Aufstellung, welche dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dient. Die beabsichtigten Baumaßnahmen berühren nicht die Kriterien, die laut Magistratsbericht M 217/2014 vom 12.12.2014 eine nachteilige Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen. In der Vergangenheit wurden in der Liegenschaft Keplerstr. 14 mehrfach Verfahren wegen Mängeln und Missständen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz durchgeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden alle Mietverhältnisse aufgrund sogenannter Verwertungskündigungen auf dem Gerichtsweg beendet. Die Liegenschaft steht wegen zu erwartender Sanierungsarbeiten komplett leer.

Zu 4. und 5.: Grundsätzlich ist Mieterinnen und Mietern zur Frage, inwieweit Modernisierungsmaßnahmen in ihren Wohnungen und die sich daraus ergebenden Mieterhöhungsverlangen den einschlägigen mietrechtlichen (zivilrechtlichen) Bestimmungen entsprechen, die Einholung eines fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. Dies kann sowohl durch die örtlichen Mieterschutzvereine - sofern dort eine Mitgliedschaft besteht - als auch durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Beratung bei der Mietrechtlichen Beratung des Amts für Wohnungswesen möglich, sofern die Mieter nicht anderweitig rechtlich beraten/vertreten werden und eine Einkommensgrenze von 2.150 € monatlich netto zuzüglich 650 € für jeden weiteren Haushaltsangehörigen nicht überschritten wird. Terminvereinbarungen können telefonisch von Montag bis Freitag unter der Nummer 212-40046 erfolgen. Sollten während der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Mängel oder Missstände entweder in den Wohnungen und/oder am Gebäude entstehen, die das Wohnen offensichtlich erheblich beeinträchtigen, sind Maßnahmen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz möglich. Mieterinnen und Mieter können sich unter der E-Mail-Adresse wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de, unter der Service-Rufnummer 212-31431 oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Amt für Wohnungswesen wenden. Publikumszeiten des Amtes sind Montag und Mittwoch, 8:00- 12:00 Uhr sowie Donnerstag, 14:00- 18:00 Uhr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2017OFOF 257/3Mercatorstraße 27: Mietervertreibung mit AnsageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Juni 2017VV 510Mercatorstraße 27 und Kepplerstraße 14: Mietervertreibung mit AnsageAnfrage
  3. 16. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 2055Mercatorstraße 27 und Keplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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