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Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-Markt

Vorlagentyp: V
43 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 493 entstanden aus Vorlage: OF 217/11 vom 30.05.2017

Betreff: Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-Markt Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es sich bei den quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße (vor der Hausnummer 26), dortiger Gipa-Markt, um Privatparkplätze, also öffentliche Parkplätze des Supermarktes oder um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt.

Begründung: Es handelt sich um insgesamt neun Parkbuchten. Diese sind mit einem eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzschild "werktags 7-17" versehen. Aufgrund der nicht nur in Fechenheim sondern stadtweit bestehenden akuten Parkplatznot und der damit verbundenen Suche nach Ideen zur Lösung, ist dem Ortsbeirat die rechtliche Situation mitzuteilen, um das weitere Vorgehen planen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2017OFOF 217/11Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-MarktOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Juni 2017Sie sind hier
    VV 493Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-Markt
    Anfrage
  3. 22. September 2017STST 1950Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-MarktStellungnahme
  4. 26. Oktober 2017OFOF 264/11Halteverbot in der Gründenseestraße 26Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 4. Dezember 2017OMOM 2491Halteverbot in der Gründenseestraße 26Direktanregung
  6. 22. Januar 2018OMOM 2677Halteverbot in der Gründenseestraße 26Direktanregung
  7. 26. März 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 660Haltverbot in der Gründenseestraße 26Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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