Halteverbot in der Gründenseestraße 26
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Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 264/11 vom 26.10.2017
Betreff: Halteverbot in der Gründenseestraße 26 Vorgang: V 493/17 OBR 11; ST 1950/17 Der Magistrat wird aufgefordert, das eingeschränkte Halteverbot der Schrägparkplätze (Zeichen 286 mit Zusatzschild "werktags 7-17") in der Gründenseestraße 26 zu entfernen. Für die beiden rechten Schrägparkplätze ist eine Beschilderung "Parken mit Parkschein - eine Stunde" anzubringen.
Begründung: Der Ortsbeirat fragte mit Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 493, entstanden aus der Vorlage OF 217/11 vom 30.05.2017, nach der rechtlichen Situation der Parkplätze vor der Gründenseestraße 26. Der Magistrat antwortete mit seiner Stellungnahme vom 22.09.2017, ST 1950, dass es sich um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt, die in keinem Zusammenhang mit dem dortigen Gipa-Supermarkt stehen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, das eingeschränkte Halteverbot weiterhin aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017OFOF 217/11Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-MarktOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2017VV 493Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-MarktAnfrage
- 22. September 2017STST 1950Parkplätze in der Gründenseestraße 26, dortiger Gipa-MarktStellungnahme
- 26. Oktober 2017OFOF 264/11Halteverbot in der Gründenseestraße 26Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2017Sie sind hierOMOM 2491Halteverbot in der Gründenseestraße 26Direktanregung
- 22. Januar 2018OMOM 2677Halteverbot in der Gründenseestraße 26Direktanregung
- 26. März 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 660Haltverbot in der Gründenseestraße 26Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats